Kategorie: Allgemein

Wuppertaler Reichstagsabgeordnete im Kaiserreich

Das Wahlgesetz des Kaiserreichs, das damals als das fortschrittlichste in Europa galt, sah vor, dass der Reichstag nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Männerwahlrecht gewählt wurde.
Alle deutschen Männer ab 25 Jahren, die in einem der Bundesstaaten wohnten, besaßen (vorbehaltlich gewisser Einschränkungen) das aktive und passive Wahlrecht. Frauen blieben hingegen bis 1918 vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Die Reichstagsabgeordneten wurden mit der absoluten Mehrheit der Stimmen direkt in ihren Wahlkreisen gewählt; erreichte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, kam es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.
1871 gab es zunächst 382 Wahlkreise, 1873 kamen weitere 15 W ahlkreise für das vom Deutschen Reich annektierte Elsass-Lothringen hinzu. Die Wahlkreiseinteilung mit rund 100.000 Menschen pro Wahlkreis erfolgte auf Basis der Volkszählung von 1864 und blieb bis 1918 unverändert, obwohl es infolge von Ost-West-Wanderung, Landflucht, Industrialisierung und Verstädterung erhebliche Bevölkerungsverschiebungen zwischen den verschiedenen Regionen des Reiches gab.
Dies hatte zur Folge, dass die Zahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen mit der Zeit immer stärker voneinander abwich, was zu erheblichen Ungleichgewichten führte: So bestimmten z. B. 338.900 Wahlberechtigte im Wahlkreis Teltow bei Berlin ebenso wie 10.700 Wahlberechtigten im Wahlkreis Schaumburg-Lippe über jeweils einen einzigen Reichstagsabgeordneten. Generell waren Großstädte und Industriezentren in ihrem wahlpolitischen Einfluss gegenüber ländlich-agrarischen Gegenden benachteiligt.

Cronenberg, Ronsdorf und Vohwinkel: ( Wahlkreis 1 der Reichsprovinz: Remscheid, Kreis Lennep, Kreis Mettmann)

  • 1871: Friedrich Techow (Nationalliberale Partei)
  • 1874: Friedrich Techow (Nationalliberale Partei)
  • 1877: Friedrich Techow (Nationalliberale Partei)
  • 1878: Ernst Vowinckel (Deutsche Reichspartei)
  • 1881: Reinhard Schlüter (Deutsche Fortschrittspartei)
  • 1884: Reinhard Schlüter (Deutsch-freisinnige Partei)
  • 1887: Reinhart Schmidt (Deutsch-freisinnige Partei)
  • 1890: Reinhart Schmidt (Deutsch-freisinnige Partei)
  • 1893: Carl Julius Meist (Sozialdemokratische Partei)
  • 1898: Otto Fischbeck (Freisinnige Volkspartei)
  • 1903: Carl Julius Meist (Sozialdemokratische Partei)
  • 1907: Richard Eickhoff (Freisinnige Volkspartei)
  • 1912: Wilhelm Dittmann (Sozialdemokratische Partei)

Barmen und Elberfeld (Wahlkreis 2 der Reichsprovinz: Barmen-Elberfeld)

  • 1871: Heinrich von Kusserow (Liberale Reichspartei)
  • 1874: Wilhelm Hasselmann (Sozialdemokratische Partei)
  • 1877: Andreas Prell (Nationalliberale Partei)
  • 1878: Wilhelm Hasselmann (Sozialdemokratische Partei)
  • 1881: Reinhart Schmidt (Deutsche Fortschrittspartei)
  • 1884: Friedrich Harm (Sozialdemokratische Partei)
  • 1887: Friedrich Harm (Sozialdemokratische Partei)
  • 1890: Friedrich Harm (Sozialdemokratische Partei)
  • 1893: Friedrich Harm (Sozialdemokratische Partei)
  • 1898: Hermann Molkenbuhr (Sozialdemokratische Partei)
  • 1903: Hermann Molkenbuhr (Sozialdemokratische Partei)
  • 1907: Friedrich Linz (Sozialdemokratische Partei)
  • 1912: Friedrich Ebert (Sozialdemokratische Partei)

Quelle: Reichstagshandbücher

Statuten und Einrichtungen für das Gymnasium in Elberfeld

„Statuten und Einrichtungen für das Gymnasium in Elberfeld unter dem Patronat der evangelisch reformirten Gemeinde. Erneuert und genehmigt 1823”

StA Wuppertal, L II 156

entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

1823


§1
Zweck und Bestimmung des Gymnasiums

In dem Gymnasium in Elberfeld soll veredelte Menschenbildung auf dem Wege der Religion und Wissenschaft, dem die Erwerbung technischer Fertigkeiten zur Seite steht, im Allgemeinen erstrebt werden. Das Ziel, welches das Gymnasium als solches in seiner obersten Stufe zu erreichen hat, ist demselben, wie allen Gymnasien in den Königlich Preußischen Staaten, in dem Allerhöchsten Edict vom 12. October 1812 vorgeschrieben, und bezweckt die Vorbereitung und Bildung des künftigen Gelehrten, bis zu der Stufe, wo ihre Vollendung unmittelbar auf der Universität erlangt werden kann. Diese Bildung ist der wesentliche, der Hauptzweck der Anstalt; sie wird indeß nicht ausschließend bezweckt; es schließt sich vielmehr an diese, die Erziehung und Vorbereitung solcher Schüler, welche unmittelbar aus dem Gymnasium in die bürgerlichen Geschäfte übergehen, ohne jedoch den Hauptzweck zu stören, und ohne der Schule die nöthige Einheit im Streben zu nehmen.

§2
Lehrgegenstände

Die Unterrichts=Gegenstände, welche zur Erreichung des angegebenen Zweckes führen und gelehrt werden, sind folgende:

1) Religionsunterricht bis zu einer wissenschaftlichen Kenntniß der christlichen Religion, ihrer Glaubens und Sittenlehren der heiligen Schrift und ihrer einzelnen Bücher, und einer Uebersicht der christlichen Kirchengeschichte.
2) Deutsche Sprache bis zu einer tieferen Kenntniß ihres Baues und ihrer Regeln, zu einer Fertigkeit in mündlicher und schriftlicher Darstellung, zu einer Bekanntschaft mit den klassischen Werken der deutschen Literatur.
3) Lateinische Sprache, mit strenger Gründlichkeit in Hinsicht der Grammatik, bis zu einer Sicherheit und Fertigkeit im Verstehen ihrer klassischen Schriftsteller, und im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
4) Griechische Sprache, vorzüglich als Mittel höherer allgemeiner Bildung in gleichem Grade wie die Lateinische, nur mit Ausschluß des mündlichen Ausdrucks in derselben.
5) Hebräische Sprache, hauptsächlich nur in grammatischer Hinsicht.
6) Französische Sprache, mit grammatischer Begründung und häufigen practischen Uebungen im Sprechen und Schreiben.
7) Eine allgemeine Sprachlehre; nur in der obersten Klasse, nachdem die Gesetze der einzelnen vorher genannten Sprachen bereits vollständig aufgefaßt sind.
8) Mathematik in ihrer doppelten Richtung, hauptsächlich als Mittel der formellen Bildung, jedoch mit häufigen Uebungen in der Anwendung ihrer Lehren, wenigstens bis zur ebenen Trigonometrie und der Lehren von den Gleichungen höherer Grade einschließlich.
9) Naturlehre und Naturbeschreibung, zu einer genaueren und wissenschaftlich begründeten Kenntniß der Natur, ihrer Kräfte und Erscheinungen
10) Geographie und Geschichte, in wechselseitiger Verbindung bis zu einer Uebersicht des gesammten Feldes beider Wissenschaften; einer genauern Bekanntschaft mit der griechischen, römischen, und deutschen Geschichte, verbunden mit einer Kenntniß der Staatseinrichtungen dieser Völker in verschiedenen Zeitaltern.
11) Gesang=Unterricht, bis zu einer wissenschaftlichen Kentniß der Grundsätze dieser Kunst, und einer Sicherheit in der Rhytmik, Methodik, und Dyſn]amik, womit die Bildung eines Chores, für kirchliche Zwecke zu verbinden ist.
12) Schreib=Unterricht bis zur Gewöhnung der Hand an eine leichte und gefällige Handschrift.
13) Zeichnen – Wenigstens zur Entwickelung und Uebung des Talents nach einer naturgemäßen Methode.
Wenn gleich die Logik als Wissenschaft zu den Gegenständen des Unterrichts gehört, so soll doch jeder Unterricht, vorzüglich der Mathematische und Grammatische eine practische Uebung ihrer Gesetze enthalten. Die allgemeine Sprachlehre wird Veranlassung zur Entwickelung des Denkens geben.

§3
Nähere Erklärung über einzelne Gegenstände des Unterrichts.

Von der gehörigen Verarbeitung dieser Gegenstände als Lehrmateriale und deren richtigen Vertheilung in den verschiedenen Klassen hängt gar sehr der gute Erfolg ab.
Unter den angegebenen Lehrgegenständen ist außer der hebräischen und griechischen Sprache keiner, den nicht jeder Schüler mit gleichem Nutzen betreibt. Von Erlernung der Hebräischen Sprache sind jene Schüler, die sich der Theologie, der Philologie oder überhaupt dem höhern Schulfach nicht widmen, auf Verlangen befreit; die Dispensation vom Griechischen kann in der Prima gar nicht, in den übrigen Klassen nur auf einen ausdrücklichen Revers der Eltern oder deren Stellvertreter: daß der betheiligte Schüler für ein höheres wissenschaftliches Studium, wozu er der Vorbereitung auf der Universität bedürfe, nicht bestimmt sei und auf alle übrigen damit verbundenen Vortheile verzichte, ertheilt werden;

Von allen andern Unterrichts=Gegenständen findet gar keine Dispensation statt. Der Unterricht in der christlichen Religion ist ein höchst wichtiger Theil der Schulbildung, und darf daher nur von einem Prediger unserer Gemeinde, oder von dem Director – im Fall derselbe als Kandidat der Theologie geprüft worden ist – in Uebereinstimmung mit den symbolischen Büchern ertheilt werden; denn es soll an Niemand der Religions=Unterricht übertragen werden, der nicht als Kandidat der Theologie geprüft ist. Bis dahin, daß einer der Prediger diesen Unterricht übernehmen kann, hat der Director, wenn er Theologie studirt hat, den Religions=Unterricht ganz zu ertheilen, und es sollen zuweilen, wie beim Anfange und Schlusse eines Lehr=Cursus, oder bei andern wichtigen Vorfällen diese Religionsstunden allgemeine Andachtsstunden für alle Schüler und Lehrer sein.

Kein Nicht=evangelischer Schüler ist verpflichtet, am Religions=Unterricht Theil zu nehmen; jedoch ist auch keiner wider seinen Willen davon ausgeschlossen.

§4
Klassen des Gymnasiums

Der eigentliche Gymnasial=Unterricht soll auf vier überall getrennte Klassen, und zwar in einem lückenlosen Fortschreiten durch die drei Bildungsstufen, wie folgt, vertheilt werden:

Die vierte Klasse muß der Quinta und Sexta eines vollständigen Gymnasiums gleich stehen, oder die untere Bildungsstufe für den höhern Unterricht umfassen, und daher in zwei Abtheilungen nach einem zweijährigen Cursus gesondert sein. Die dritte Klasse umfaßt die mittlere Bildungsstufe, oder Tertia und Quarta, etwa mit Annahme der Ober Tertia; sie ist daher ebenfalls in zwei Abtheilungen nach einem zweijahrigen Cursus getrennt. Die zweite Klasse steht der Secunda gleich, und nimmt in ihrer Unterabtheilung die Ober=Tertia mit auf; der Cursus ist ebenfalls zweijährig

Die Erste Klasse muß durchaus keine fremdartigen Theile in sich enthalten, sondern ganz rein der Prima eines Gymnasiums gleich stehen, welches sechs getrennte Klassen zählt.

Das Gymnasium zu Elberfeld hat demnach nur vier getrennte Klassen für den höhern Unterricht, welcher die Vollendung des Elementar=Unterrichts in seiner Unter=Stufe voraussetzt; es umfaßt aber die sechs Klassen eines Gymnasiums nach der obigen Vertheilung, gemäß der hohen Konsistorial=Verordnung vom 3. August 1818.

Die Klasse ist nach der letztern zu bestimmen, in welcher der Schüler sitzt; z.B: wer zur obern Abtheilung der vierten Klasse gehört heißt ein Quintaner u.s.w.

Außer den vier getrennten Klassen für den höheren Unterricht, wird eine Vorbereitungsklasse innerhalb den Grenzen einer Elementarschule bei dem Gymnasio sein, in welcher ein besonders dafür erwählter Elementar=Lehrer unterrichtet. Außer dem zu ertheilenden Elementar=Unterricht wird in dieser Klasse der Anfang mit dem Latein gemacht, um die Vereinigung der Quinta und Sexta in einer Klasse zu erleichtern.

§5
Dauer der Schulzeit

Die tägliche Unterrichtszeit dauert sechs Stunden. Im Sommer fängt die Schule Morgens um 7. Uhr an und dauert bis 10. Uhr; Im Winter=halbjahr von 8 bis 11; Nachmittags immer von halb zwei bis halb fünf Uhr. Der Samstag Nachmittag ist frei.
Die hebräische Sprache, Kalligraphie, Zeichnen und Gesang werden außer der Zeit des gewöhnlichen Unterrichts in Nebenstunden gelehrt.
Das Schuljahr beginnt mit dem Herbst im Monat October.
Die Dauer des vollständigen Schul=Cursus beträgt gewöhnlich 9 bis 10 Jahre für Schüler die mit dem Achten Jahre die Schule zu besuchen anfangen. Es ist indeß diese Zeit nicht gesetzlich, und es kommt auf die Talente, den Fleiß oder den künftigen Beruf des Schülers an, ob er früher absolvieren könne. […]

§8
Lectionsplan – Lehrbücher

Jährlich zu Anfang des Monats July, revidirt und entwirft der Director nach vorhergegangener Berathung mit sämmtlichen Lehrern in der Conferenz, nach Maaßgabe des Bedürfnisses des Gymnasii, und innerhalb der, für dasselbe jedesmal bestehenden Unterrichtsverfassung, den Lectionsplan für das folgende Schuljahr; und reicht ihn mit einem Erklärungs=Bericht, dem Curatorium und Presbyterium in der bestimmten Zeit zur Prüfung und Genehmigung ein; Presbyterium sendet ihn darnach, spätestens in der Mitte des Monats August, zur Bestätigung an die hohe Provinzial Schul=Behörde. Der Bericht des Directors über den Lectionsplan wird an die Provinzial Schul=Behörde gerichtet geht aber durch das Presbyterium und auf demselben Wege wieder zurück. Ein gleiches findet statt bei allen Verfügungen, die unmittelbar zu dem Bereiche des Directors gehören und worüber sich die Provinzial Schul=Behörde sich zunächst an diesen zu halten hat.

In Hinsicht eines Normal=Lectionsplanes wird folgende Vertheilung des Unterrichts-stoffes durch die vier Klassen des Gymnasiums nach ihrer wöchentlichen Stunden-zahl fortgesetzt, und der jährlichen Aufstellung eines speciellen Lectionsplans zum Grunde gelegt.

KlassenI. II.III.IV.Summa
1. Religion22228
2. Latein988631
3. Griechisch66618
4. Hebräisch224
5. Deutsche Sprache244616
6. Geschichte und Geographie343414
7. Mathematik556622
8. Naturkunde22228
9. französische Sprache333312
10. Kalligraphie448
11. Zeichnen2x22x24
12. Gesang2x22x24
Summa der Lehrstunden149

[…]

In den obern Klassen ist stets dafür zu sorgen, daß die lateinische und griechische Sprache, in den untern die lateinische und deutsche Sprache in jeder Klasse von demselben Lehrer ertheilt werde, damit derselbe Gelegenheit erhalte, diesen zweifachen Lehrstoff in eine gegenseitige Verbindung zu setzen, und den einen durch den andern zu ergänzen, zu erläutern und zu begründen.

Ein Gleiches ist in Hinsicht der Geschichte und Geographie zu beobachten und überall von dem Director darauf zu halten, daß ein wesentlicher Lehrgegenstand, der in einer Klasse mehr oder weniger zurückgetreten ist, auf eine kürzere Zeit in derselben mehr Umfang an Zeit und Kraft gewinne bis die Schüler auch hierin auf die vorgeschriebene Stufe der Gleichmäßigkeit ihrer Fortschritte gelangt sind.

Die Mathematik in den beiden untern Klassen muß in einem streng=wissenschaftlichen Gewande vorgetragen, und mit demselben Unterricht für die beiden obern Klassen in einen lückenlosen Zusammenhang gesetzt werden.

In Hinsicht der in den obern Klassen zu lesenden Schriftsteller, wird darauf zu halten sein, daß kein gewalsamer Sprung vom Leichtern zum Schwenrn, Statt finde; daß immer nur zwei, ein Dichter und ein Prosaiker neben einander gelesen, und daß unter den Letztern vorzüglich solche gewählt werden, welche den Schülern als Muster des Styls dienen können, da das gesammte philologische Studium auf Schulen vorzüglich auf das Eindringen in den Geist der Sprache gerichtet sein, und darin seine Begründung finden muß.

Was die Lehrbücher betrifft: so sollen eines Theils nicht unveränderlich dieselben beim Unterricht zum Grunde gelegt werden, damit die Schule mit dem Geiste der Zeit gehörig fortschreiten könne; andern Theils soll Rücksicht auf die Lehrbücher anderer, anerkannt guter Gymnasien genommen werden, damit von andern Gymnasien kommende, oder auf andere Gymnasien übergehende Schüler sich leichter orientiren.

§17
Schulgeld

Die Bezahlung des Schulgeldes geschieht in vierteljähriger Vorausbezahlung an den jedesmaligen städtischen Scholarchen oder Rechnungsführer des Curatoriums; der ganze Ertrag desselben fließt in die Casse des Gymnasiums, und die Verwendung desselben geschieht nur zum Besten der Anstalt.

Der Betrag des jährlichen Schulgeldes ist dermalen folgender:

In der ersten Klasse: 32 Taler Berliner Courant
In der 2ten Klasse: 32 Taler Berliner Courant
In der 3ten Klasse: 24 Taler Berliner Courant
In der 4ten Klasse: 20 Taler Berliner Courant
In der Vorbereitungsklasse: 16 Taler Berliner Courant

für Reinigung und Heitzung der Schule muß von jedem Schüler vierteljährlich ein halber Berlinerthaler besonders bezahlt werden.

Für Eltern, denen dieser Ansatz ihrer Umstände wegen zu schwer sein sollte, kann eine Verminderung des Schulgeldes Statt finden; worüber das Curatorium die Verfügung hat.

Reglement der Dampfweberei und Winderei M. Leser & Comp

StA Wuppertal J V 207

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

1. Januar 1855


Reglement

für
das in der Dampfweberei und Winderei
von

M. Leser & Comp.
beschäftigte Arbeiter=Personal

Allgemeine Bestimmungen.

§. 1. Mit dem Eintritt in die Fabrik erhält eine jede Arbeiterin ein Büchelchen , in welchem dieses Reglement vorgedruckt ist, und über dessen Empfang sie, und bei Unmündigen die Eltern oder Vormünder zu quittiren haben.

§. 2. Jede Arbeiterin hat, bevor sie bei uns Arbeit erhalten kann, über ihre bisherigen Leistungen einen Schein ihres letzten Arbeitgebers beizubringen. Dieser Schein sowie die Quittung über das erhaltene Büchelchen bleiben in unseren Händen.

§. 3. Die hierorts übliche Kündigungsfrist von Vierzehn Tagen gilt auch bei uns für beide Theile. Wir behalten uns jedoch vor, in dem Falle, daß Arbeiterinnen durch Ungehorsam, unsittliches Betragen u. s. w. unsern Vorschriften zuwiderhandeln , dieselben ohne Kündigung oder Entschädigung sofort zu entlassen. Letzteres tritt auch ein, wenn die Arbeiter die ihnen übertragenen Arbeiten nicht zu unserer Zufriedenheit herstellen.

§. 4. Jede Arbeiterin hat die Arbeitsstunden genau einzuhalten, welche das in jedem Saal angeheftete Reglement vorschreibt; sie muß sich ordentlich und reinlich in der Fabrik einfinden und sich ohne Aufenthalt oder Geräusch an ihre Arbeit begeben, auch während des Tages im Arbeitszimmer sowie auf den Treppen und Gängen jedes unnöthige Geräusch vermeiden.

§. 5. Jeder Verstoß gegen die im §. 4 enthaltenen Bestimmungen hat zum ersten Male eine Verwarnung zur Folge; die erste Wiederholung wird mit einem, die zweite mit fünf Silbergroschen bestraft, — die dritte aber hat sofortige Entlassung zur Folge. Die auf diese Weise eingehenden Strafgelder werden in einer verschlossenen Büchse gesammelt, und helfen die Kosten eines jährlich zu feiernden gemeinsamen kleinen Festes bestreiten.

§. 6. Den Vorschriften und Anordnungen ihrer unmittelbaren Vorgesetzten — sei es in Betreff der Handhabung der Maschinen oder in Bezug auf die Arbeit selbst — hat jede Arbeiterin auf das Genaueste nachzukommen.

§. 7. Alle Geräthschaften oder Utensilien, welche eine Arbeiterin von uns empfängt, werden ihr in dieses Büchelchen eingeschrieben, und sind uns beim Ausscheiden aus der Fabrik gut erhalten zurückzugeben. Fehlende oder durch Schuld der Arbeiterin verdorbene Sachen muß diese auf ihre Kosten ersetzen.

§. 8. Jede Arbeiterin hat sich auch außerhalb der Fabrik eines moralischen Lebenswandels zu befleißigen, und muß nicht nur selbst treu und redlich sein, sondern auch, sobald ihr eine noch so kleine Veruntreuung seitens einer Mitbeschäftigten bekannt wird, uns sofort Anzeige davon machen, da sie andernfalls als Mitschuldige angesehen und mit sofortiger Entlassung bestraft wird.

§. 9. Eine jede nachweisliche Veruntreuung seitens einer Arbeiterin wird — abgesehen von dem Ersatz für das Entwendete — durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht, damit ein jeder vor dergleichen Dieben gewarnt werde.

§. 10. Dagegen sollen diejenigen fünf besten Arbeiterinnen, welche sich im Laufe des Jahres durch ihre Moralität und Betragen wie durch pünktliche und gute Arbeiten ausgezeichnet haben, mit einem Sparkassenbuch von je zehn Thaler belohnt werden.

§. 11. Es ist allen Arbeiterinnen auf das strengste verboten, irgend jemanden, sei es einen Verwandten oder Bekannten, sobald dieser nicht zur Fabrik gehört , darin einzuführen, auch dürfen dieselben während der Arbeitszeit die Fabrik nicht ohne besondere Erlaubniß verlassen.

§. 12. Um unsern Arbeiterinnen in Krankheitsfällen die Wohlthat der ärztlichen Hülfe und Arznei in vollem Maaße zu Theil werden zu lassen, errichten wir für den weiblichen Theil unserer Arbeiter eine Kranken- und zugleich eine Sterbe-Kasse, der eine jede Arbeiterin beitreten muß. Die Bestimmungen, wonach diese Kasse eingerichtet , sind folgende:

a. Tritt ein Krankheitsfall bei einer Arbeiterin ein, so muß dieselbe gleich bei dem betreffenden Aufseher Anzeige machen, und sorgt dieser dafür, daß der Kranken die ärztliche Hülfe und Arzenei sowie ein Thaler wöchentlich als Unterstützung zu Theil werde.

b. Zur Bestreitung der Kosten dieser Kasse wird einer jeden Arbeiterin von jedem Thaler ihres verdienten Lohnes ein halber Silbergroschen bei der Auszahlung abgehalten. Die am Ende eines jeden Jahres etwa überschießende Summe wird bei uns als Kapital niedergelegt und mit 5 % jährlich verzinst. Sollten die eingezahlten Beiträge zur Bestreitung der Auslagen zeitweise nicht hinreichen, so werden wir der Kasse Vorschüsse machen, für die jedoch keine Zinsen in Anschlag kommen.

c. Die unter a vermerkten Unterstützungen hören auf, sobald der Fabrikarzt erklärt, daß die Erkrankte sich die Krankheit durch eigenes Verschulden zugezogen , ferner wenn dieselbe nach Ausspruch des Arztes wieder arbeitsfähig und ebenso, wenn nach dessen Anspruch die Krankheit unheilbar ist , indem keine Pension, sondern nur Unterstützungen für vorübergehende Krankheiten aus der Kasse geleistet werden sollen.

d. Stirbt eine unserer Arbeiterinnen, so erhalten deren Eltern oder sonstige Hinterbliebene behufs Bestreitung der Beerdigungskosten und der zu diesem Zwecke erforderlichen Anschaffungen aus der Kasse die Summe von Acht Thaler

e. Auf alle unter a und d festgestellten Unterstützungen haben nur diejenigen Anspruch , welche mindestens drei Monate lang den vorgeschriebenen Beitrag zur Kasse geleistet haben.

f. Sobald eine Arbeiterin aus unserer Fabrik austritt, sei es mit oder gegen ihren Willen, verliert sie ihre Ansprüche an die zur Kasse gezahlten Beiträge.

g. Sollte je der Fall eintreten , daß der Betrieb dieser Fabrikanlage eingestellt würde, so soll der dann in der Kasse etwa vorhandene Bestand den Wohlthätigkeitsanstalten dieser Stadt übermacht werden.

Das gesegnete Wupperthal

in: Gesellschaftsspiegel. Organ zur Vertretung der besitzlosen Volksklassen und zur Beleuchtung der gesellschaftlichen Zustände der Gegenwart, 1. Band, Elberfeld 1845.

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989.

Elberfeld 1845


Das gesegnete Wupperthal.

Neben den allgemeinen Schilderungen der gesellschaftlichen Zustände der civilisirten Welt werden wir der Reihe nach die einzelnen Länder, Provinzen und Distrikte unsres Vaterlands in ihren gesellschaftlichen Verhältnissen unsern Lesern vorführen. Wir beginnen mit unsrer nächsten Umgebung und wollen zunächst die Lage einer Klasse unsrer Mitbürger schildern, welche wegen ihrer Zahl und Beschäftigung die beachtenswertheste sein dürfte.

Fragt man einen Wupperthaler Fabrikanten oder Kaufmann, wie sich die Weber hierorts stehen, so heißt es: „Wer hier arbeiten will, hat einen schönen Verdienst; es gibt Weber, die sechs, acht Thaler die Woche, andere, die fünf oder auch nur vier Thaler verdienen“ u.s.w. Man vergleicht diese Thaler mit den Groschen, welche an andern Orten wöchentlich verdient werden, und stimmt dann das Loblied an von dem „gesegneten Rheinland‘’, dem „gesegneten Wupperthale“ u.s.w. — Wir wollen diesen „Segen“ etwas näher in Augenschein nehmen.

In der folgenden Darstellung der Verhältnisse unsrer hiesigen Weber schließen wir uns den neulich von der Barmer Zeitung veröffentlichten Mittheilungen an, welche von einem Manne herrühren, der die Lage dieser Unglücklichen aus eigner Anschauung kennt, und der uns in den Stand gesetzt hat, jene Mittheilungen zu benutzen und zu ergänzen. Dieser Mann hat seine Berichte unter den Augen der Wupperthaler Fabrikanten veröffentlicht, ohne daß ihm in irgend einem Punkte eine Uebertreibung, viel weniger eine Unwahrheit nachgewiesen werden konnte.

„Da bei den jetzigen Lohnsätzen“, sagt unser Berichterstatter, „daß ungestört fortgehende Weben höchstens das tägliche Brod gewährt, so ist der Weber genöthigt, durch Ueberarbeiten die Ausfälle zu denen, welche durch die vielen Störungen, Hemmnisse und Plackereien entstehen, die wir hier mittheilen werden. Er muß daher Morgens auf den Hahnenruf aufstehen und bis Mitternacht und wohl darüber arbeiten. Seine Kräfte werden schnell verbraucht, seine Sinne vor der Zeit abgestumpft. Seine Brust kann dem ununterbrochenen Zusammenhocken nicht widerstehen; die Lungen werden krank, Blutspeien stellt sich ein. Auch seine andern Glieder erschlaffen und erlahmen, seine Augen ermatten und erblinden. So wird seine ganze physische Person eine frühe Kirchhofblume. Aber nicht nur physisch, auch geistig und sittlich verdirbt der unglückliche Weber. Sein Geist verdüstert, sein Wille erlahmt. Der Weber kann keinen Sonntag halten. Und doch thäte seinem von Strapatzen und Entbehrungen ausgemergelten und heruntergebrachten Körper (man schaue sich die Jammergestalten doch nur an!) Ruhe und Erholung so sehr Noth! Aber dem Armen, von Schulden Ueberbürdeten ist sie nicht gegönnt. Er vergißt am Ende, wie Feld und Wald, Wolke und Abendroth gestaltet sind! Seine ganze Erholung ist — der Branntwein; seine ganze Erbauung — ein wegen Nahrungssorgen keifendes Weib. Wenn die Jahreszeit Fensteröffnung gestattet und man an Sonn- und Festtagen durch unsre abgelegenen Straßen geht, und links und rechts das Webegeklapper rasseln hört, so wird man versucht zu fragen: „Was wollen die Glocken? Läuten sie Sturm?“ — Wie das Elend den Vater aus dem Gotteshause hält und ihn an seinen Webstuhl bannt, so hält es dessen Kinder aus der Schule und kettet sie ans Spulrad oder sperrt sie in eine Fabrik ein. Unsere Elementarschulen sind für die Kinder dieser Unglücklichen nicht da. Um des Brodes willen müssen sie schon arbeiten. Die abendlichen Freischulen, die Freistunden am Sonntag können — das hat die Erfahrung sattsam gelehrt — die entbehrte Elementarschule nicht ersetzen. Auch geht das Kind nur träge und verdrossen zum Unterrichte; es ist müde, überarbeitet, nur halb satt, wohl gar hungernd, es ist schläfrig, matt, sehnt sich nach Erholung — es ist ja noch ein Kind! *)

*) Trotz der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung des Schulbesuchs sind im Wupperthale stets mehr als 1200 Kinder, die durchaus keine Art von Unterricht bekommen.

— Dem armen Weber bleibt zuletzt noch das Armenhaus , falls es ihm glückt, ‘dort eine Nummer offen zu finden und über die vielen Mitwerber den traurigsten aller Siege davon zu tragen. Häufiger, weil er im Armenhause selten Asyl finden kann, verelendet und verfault er mit Frau und Kind, ungesehen und unbetrauert vor und neben des Reichen Thür. Und wohl ihm und den Seinigen, wenn sie ihr Schicksal dulden und tragen. Aber nur zu oft wird der arbeitslose Arbeiter ein Verbrecher, und Weib und Tochter durchschweifen die Stadt und geben sich Preis! … Nicht wahr, ein düstres Gemälde das? Aber schaut nur um Euch — Ihr werdet mit Entsetzen und Schmerz die Originale dazu finden! — Ja, das Elend unsrer Weber ist groß, größer als man denkt. Durch das heillose, unvergütete „Vorrichten“ werden Tausende ins Elend gestürzt und es entsteht ein Heer von Armen, das kaum mehr zu bewältigen. Und das alles tritt ein bei einer Menschenklasse, die vor wenig Jahren zu den rührigsten, lebensfrohesten, ehrenhaftesten und mildherzigsten Bürgern unsres Thales gehörte, bei einer Menschenklasse , deren fleißige und kunstgeübte Hände die Palläste Elberfelds und Barmens gebaut haben! — Wo und wie wohnt diese Klasse von Arbeitern? — Der hohen unerschwinglichen Miethe wegen wohnt der Weber in den entlegensten Gassen, in armseligen Höhlen ohne Luft und Sonne. Dringt man durch die mit Unrath und Koth bedeckten Gassen bis zu ihm hin, was findet man in seiner Wohnung? Den Hausrath, die Bettung, die Kleidung, die Kost eines Bettlers; eine Unreinlichkeit, einen Qualm, eine Ausdünstung, die kaum zu athmen. Hinter zwei oder drei Stühlen sitzen eben so viele Skelette und daneben, in einer Ecke, spult die alte Groß- oder Schwiegermutter, in andern Ecken die schutzbenöthigten und schulpflichtigen, zerlumpten Kinder — und durch sie alle hin windet sich die Hausfrau, die den Rest ihrer Jugendkraft aufwendet, den schreienden , siechenden Säugling zu beschwichtigen. Ohne Stütze, ohne Kredit, ohne Aufmunterung, leben diese Jammergestalten ihr Leben in einer solchen Erstarrung dahin, daß sie eine Verbesserung ihres elenden Zustandes kaum für möglich halten.

Unser Berichterstatter findet die Ursache der von Tag zu Tag zunehmenden Verarmung der hiesigen Weber in den heutigen Lohnverhältnissen: er eifert daher gegen diese: gegen den geringen Lohn Überhaupt; sodann gegen das Vorrichten, welches die Weber oft viele Wochen in Anspruch nimmt, ohne daß ihnen dafür vom Fabrikanten etwas vergütet wird, wie das sonst der Fall war und auch noch jetzt hin und wieder wohl vorkommt; ferner gegen das Warten (Passen), Probiren und Ausbessern, „was alles zur Zeit unentgeldlich verlangt wird, und bei alle dem kann der Weber jetzt nicht mehr, wie früher, Geldvorschüsse vom Fabrikanten erhalten. ‘’ — Das sind allerdings sehr beklagenswerthe Uebelstände, aber es sind nicht die Ursachen, sondern die Wirkungen der heutigen Gesellschaftszustände, wie dies der Berichterstatter an andern Orten, wo er von der „Concurrenz“ und dem „Druck der Zeit“ spricht, selbst einzusehen scheint. — Als besonders eigenthümliche Uebelstände der hiesigen Weber verdienen die genannten Verhältnisse jedoch näher in Betracht gezogen zu werden, und wir wollen daher auch hierüber unsern Berichterstatter hören:

„Der Lohn wird nach der Zahl der Ellen und der Einzeltücher berechnet. Er ist vor und nach von einer sattsam nährenden Höhe auf einen solchen Bestand herabgesunken, daß eine ununterbrochene vierzehn bis fünfzehnstündige Arbeit einem geschickten Arbeiter nur knapp das tägliche Brod gewährt. Ja, es gibt Gewebe, wo im günstigsten Falle nimmer herausgebracht werden kann, was man zum täglichen Unterhalt nothwendig bedarf. In dieser Beziehung allein schon wäre Hülfe insoweit nöthig, daß ein Webermeister den Unterhalt für seine Familie verdienen könnte. Es ist ein niederschlagender Gedanke, daß eine Arbeit, welche des Mannes ganze Kraft und Tüchtigkeit beansprucht, den Familienvater nicht in den Stand setzt, den Seinigen das Nöthige zu verschaffen! — Das Gewebe muß schon gut gehen und zu den bessern gehören, was die Woche 4 bis 5 Thaler abwirft. Was ist aber dieser Höhepunkt des Arbeitsertrags hierorts für eine Familie mehr als eben das Allernöthigste? — Nun aber kommt außer dem im Allgemeinen geringen und mitunter gar nicht entsprechenden Arbeitslohn noch der höchst fatale Umstand hinzu, daß von dem Weber unentgeldliches Vorrichten verlangt wird. Dieses Vorrichten erfordert bei ordinären Gegenständen vierzehn Tage, bei feinern drei bis vier Wochen, bei Kunstsachen fünf bis sechs Wochen Zeit. Dazu nimmt jede Vorrichtung einen Gehülfen in Anspruch, dem man, wenn man sich nicht gegenseitig aushilft, den Tag einen Thaler Lohn geben muß! Außerdem erfordert: das Vorrichten baare Auslagen, so daß die dazu nöthigen Gegenstände und Vorkehrungen oft bis vierzehn Thaler verschlingen. Die Ausgaben sind nämlich dann am größten, wenn ein alter, schmaler Stuhl auf ein breiteres Gewebe vorzurichten ist, eine Nothwendigkeit, die sich oft genug einstellt, — Und wie verhält sich nun zu dieser Vorrichtung die folgende Arbeit, das bezahlte Werk zur unbezahlten Einleitung? — Manchmal dauert das Werk nicht länger als die Einleitung, so daß wer sechs Wochen vorgerichtet, auch sechs Wochen zu weben hat. Dadurch wird denn der Lohn, der in einem Webetage allenfalls erarbeitet werden kann, und -der, wie – gesagt, kaum den eignen Tag zu nähren vermag, auf zwei Tage ausgereckt. Man hat schon Vorrichtungen gehabt, von einer 60 Ellen haltenden Kette, die bei vierzehntägigem Vorrichten nur 7 Thaler eintrug. Wenn nun das Abweben auch in 14 Tagen vollbracht wurde, so waren binnen 28 Tage 7 Thaler, also auf den Tag 7 1/2 Sgr. verdient worden. Man muß jetzt wegen der oft wechselnden Moden viel öfter vorrichten und die Kosten sind wegen der steigenden Anforderungen der Kunst dabei weit bedeutender, als früher. Vor zehn Jahren hat das Vorrichten nur ein Drittheil der Zeit und der Auslagen gekostet, als jetzt, wo der Arbeitslohn noch dazu durchgängig um ein Drittheil geringer steht, als damals, bei manchen Sachen sogar um die Hälfte. Bis vor zwölf Jahren war es dazu im Allgemeinen noch Regel, das Vorrichten zu bezahlen. Seit dieser Zeit ungefähr begannen die Häuser, welche bis dahin das Vorrichten bezahlten, sich denen anzuschließen, welche niemals etwas dafür vergüteten. Die Gewerbefreiheit unterstützte die Herren Fabrikanten mächtig in dem ihnen gar natürlichen Streben, unentgeldliches Vorrichten einzuführen. Junge Anfänger, auswärtige Dörfler, welche den Winter, wo sie keine Feldarbeit hatten, nicht verschlafen mochten (was ihnen auch gar nicht zu verübeln war) und solche, denen das Feld auch im Sommer nicht volle Beschäftigung gab, kamen zu neuen Firmen und boten unentgeldliches Vorrichten an, drückten nebenher auch durch Minderforderungen die bestehenden Löhne herab. Die Nothwendigkeit, mit auswärtigen Fabriken die Concurrenz bestehen zu können, und das Verlangen nach Reichthum haben endlich das unentgeldliche Vorrichten zur Bedingung gemacht, ohne welche seine Arbeit mehr gegeben wurde. So wurden die nicht geringen Vorrichtungskosten vom Fabrikanten ab auf den Weber gewälzt, die Folgen dieser Operation bei später sinkenden Löhnen hatte man damals wohl nicht vorhergesehen. — Aber das unentgeldliche Vorrichten ist es nicht allein, was unsere Weber in’s Elend stürzt; nicht minder nachtheilig wirkt das unvergütete Warten. Ist nämlich das Vorrichten zu Ende, so fehlt es häufig bald an der Kette, bald am Einschlag oder Schusse, bald an den erforderlichen Karten, oder die abgegebenen Karten weisen sich als fehlerhaft aus und deren Ausbesserung verschlingt wieder eine gute Zeit. Ein Weber mußte einmal sechs Wochen mit dem Vorrichten zubringen, weil man mit Verabreichung der Zuthaten so lange zögerte — diese Arbeit hätte schon in vierzehn Tagen geschehen können. Und nun, nach sechswöchentlicher unvergüteter Arbeit, stand endlich der Stuhl vorgerichtet und fertig. Jetzt fehlten Muster und Karten. Der nach Arbeit schmachtende Vorrichter ging aufs Komptoir und fragte nach derselben: „Daran ist noch nicht zu denken!“ hieß es hier. Und das ging so fort von einem Tage zum andern bis aus den Wartetagen Wartewochen wurden und der Mann, der nicht mehr aushalten konnte, den vorgerichteten Stuhl unbenutzt wieder abgeben mußte! Er hatte an neun Wochen umsonst vorgerichtet und gewartet. — Es ist nicht selten, daß auf Kette und Einfluß acht, vierzehn Tage und darüber gewartet werden muß. Das sonst so reelle Haus……. zeichnet sich hinsichtlich des Wartenlassens vor andern traurig aus. Dort ist dieses sogenannte Passen an der Tagesordnung. — Bei einem andern Hause mußte Webermeister Z. nach eingerichtetem Stuhle vier Wochen auf die Kette passen, und das Haus lies den Webermeister F. nach 8wöchentlicher Vorrichtung eines schwierigen Tuches noch 32 Tage auf die Kette warten , ohne dafür etwas zu vergüten. Zwar soll nach Feststellung des hiesigen wohllöbl. Fabrikengerichts dem nach gesehener Vorrichtung Wartenden für jeden Wartetag 20 Sgr. vergütet werden. Wer aber diese Bestimmung in Anspruch nimmt, verbrennt sich die Finger! — Man kann die 20 Sgr. Vergütung einziehen, allein man verliert alsdann dafür die Arbeit! — — Ein ferneres Hinderniß für den Weber ist das kostspielige und zeitraubende Probiren. Dieses Probiren tritt ein, so oft der Musterzeichner oder irgend ein Anderer ein neues Muster ersonnen hat, dessen Ausführbarfeit nun aber auf dem Stuhle erst versucht werden muß. Da die eine Firma der andern durch neue Muster den Rang ablaufen will, so tritt das Probiren sehr häufig ein. Jedes Probiren ist ein Herumtasten, ein Umhertappen, und es verschlingt nicht nur viele Zeit, sondern nöthigt noch zu allerlei Nebenauslagen. Für alle diese Probirarbeiten wird aber dermalen gar nichts vergütet. Die Webermeister Elberfeld’s und Barmen’s, weil sie die geschicktesten sind und unter den Augen der Herren Aufgeber arbeite, leiden vorzugsweise darunter. — Aber das ist noch nicht Alles. Auch der Liefertag geht für den Arbeiter in der Regel ganz verloren; denn die Leute werden haufenweise zu einer Stunde bestellt, müssen, wenn sie zur anberaumten Stunde nicht erscheinen, 2 1/2 Sgr. Strafgeld bezahlen, werden aber nach dem bon plaisir des dienstthuenden, fabrikherrlichen Personals früher oder später abgefertigt. — Endlich ist noch zu bemerken, daß ein Webermeister für alles verantwortlich gemacht wird. Da mag nun der Kettenscheerer, der Spuler, der Werkführer, Kartenzeichner, Maschinenbauer u. s. w. irgendwie etwas vernachlässigt haben, der Weber, der Weber muß einstehen. Der Buchführer z. B. gibt den Schuß oder Einschlag verkehrt an, so wird dafür der Weber unter Lohnabzug „verantwortlich gemacht und zwar zu 33′ 1/3 pCt. , ohne daß ihm gestattet wäre, die Waare für diesen Preis selbst zu behalten. — Durch alle diese Hemmnisse und Prellereien kommt es denn, daß, bei allem scheinbar erträglichen Wochenverdienst in Arbeitstagen, doch der durchschnittliche Wochenverdienst eines Webejahres nicht zum Auskommen ist. — Webermeister P., ein Mann von Kenntniß und Fleiß, wie wenige, hatte einmal zwei Jahre hindurch dieselbe Arbeit; er brauchte nichts vorzurichten. Er, ein Vierziger, arbeitete täglich fünfzehn Stunden. Er hatte Wochen, in welchen er 7 1/2 Thlr. verdiente. Aber was hatte er am Ende des Jahres als durchschnittlichen Wochenlohn: 2 Thlr. 5 Sgr. Dabei hatte seine Frau noch gespult. — Der größte Theil der Weber kann durchschnittlich die Woche keine zwei Thaler verdienen. — Es sei uns gestattet, einige Fälle, die gerade unserm Gedächtniß gegenwärtig sind, die sich aber mit leichter Mühe vermehren ließen, hier namhaft zu machen. Webermeister St. hatte für das Haus ….. zwölf Jahr gearbeitet. Er sprach einmal in großer Geldnoth den Buchführer um Wartegeld an, welches, wie gesagt, nach der Verordnung des Fabrikengerichts vergütet werden muß. Der Buchführer entgegnete : „Sie Sind doch so lange Arbeiter dieses Hauses und werden daher doch wohl wissen, daß dasselbe kein Wartegeld bezahlt; wenn Ihnen das nicht genehm ist, so mögen Sie abgehen!“ In der entsetzlichsten Verlegenheit trug der Arbeiter auf einen kleinen Vorschuß an, um seine Miethe bezahlen zu können. Auch dieser wurde ihm aber geweigert. Man überließ den alt bewährten Arbeiter hartherzig seinem herben Geschicke, das man durch Entziehung der gesetzlich ihm zukommenden Wartegelder eingeleitet hatte. — Webermeister Sch. arbeitete fünf Jahre bei dem Hause .……. Nach abgelaufener Kette mußte er zum Mindesten immer zwei bis drei Wochen unvergütet warten, einmal sogar fünf Wochen. Er hatte nun einmal ein schwieriges Werk vorzurichten, was ihm sechs Wochen Zeit wegnahm, und als die Vorrichtung zu Stande gekommen, zeigte es sich, daß der Werkmeister vergessen hatte, den bezeichneten Rand mit anzugeben. Nun mußte auch dieser noch nachträglich zugerichtet werden. Und für alles dieses erhielt der Arme zur Vergütung — die unverdientesten Vorwürfe! Als er sah, daß unter diesen Verhältnissen nicht auszukommen, verließ er die Firma und trat in die Dienste des Hauses ……..

Er war aber aus dem Regen in die Traufe gekommen. Hier traf ihn ein unaufhörliches Vorrichten. Die Schulden häuften sich, die Armuth brach herein, und als er Martini die Miethe nicht zahlen konnte, ließ ihm der Hausherr alles, sage alles, selbst seine Webstühle auf öffentlichem Markt verkaufen und ihn außer Wohnung setzen. Nun lag Webermeister Sch., ein Fünfzigjähriger, seit 25 Jahren Meister, auf offener Straße, mit seiner Frau, einem 14 jährigen Töchterchen , einem fünfjährigen gebrechlichen Knaben, und einem 3/4jährigen Kinde. Er fand für die nächsten Tage bei seinem Eidam Logis, um Brod mußte er die Armenpflege angehen. Jetzt wohnt er auf einem Speicherkämmerchen, welches keinen Webstuhl faßt, ohne Bettung und fast ohne allen Hausrath. Ein andrer Weber hat sich seiner erbarmt und ihm einen Webstuhl geliehen; für den Stand dieses Stuhles muß er wöchentlich 7 Sgr. Miethe bezahlen. Sein 14 jähriges Töchterchen muß für einen Wochenlohn von 20 Sgr. von einem Ende der Stadt zum andern Spuhlen gehen und zwar fast baarfuß. Auf der Gathe könnt Ihr ihn in seiner Wohnung treffen, diesen zum Skelett abgemagerten Frühgreis. Er webt in der Nähe des Sargmagazins, dessen stille Häuser er gerne, gerne gegen seine Speicherkammer vertauschen möchtel!“

„Übersichtliche Beschreibung des Zustandes des Handels und der Fabrikken im Groß-Herzogtum Berg“

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Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989.

[Juni 1815]


Die auffallend große Bevölkerung des Herzogthums Berg nach Verhältnis seines Flächen=Raums deutet die Menge und Reichhaltigkeit der Fabrikken und Manufacturen an, welche dieses Land besizt

Die Hauptgegenstände und Erzeugnisse sind folgende

I.) Baumwollen Zeuge, und Baumwollen Spinnereien

Alle Zeuge, zu welchen Baumwolle den Urstoff hergibt, werden, im Bergischen fabrizirt, als: Sack= und Hals Tücher, Siamoisen, Nanquin, Nanquinetts, toile de cotton, dimity, Ginghams, Maderas, Manchester, Westen=Zeuge, Pferdedekken &c.
Im Kreise Elberfeld und zwar in Elberfeld und Barmen ist der Hauptsitz dieser Fabrikken. Baumwollen Spinnereien nach englischer Art bilden einen eigenen wichtigen Gewerbzweig. In den Kreisen Elberfeld, Düßeldorf und Wipperfürth sind große Spinnereien, welche durch Waßer, durch Pferde und durch Menschen=Hände getrieben werden.

II.) Fabricken in Leinen und Garnbleichereien.

Die vorzüglichsten derselben bestehen in Elberfeld und Barmen, man fabrizirt leinen Bänder, Schnürriemen und Kordelen, Bonten für Matrosen=Hemder, Bettzwillich. u. s.w.
Hiermit ist ein wichtiger Gewerbszweig, die Garnbleichereien, verbunden. Vormals waren dieselbe ein Monopol für die Stadt Elberfeld und für Barmen, und behaupten bis gegenwärtig durch die erreichte Vervollkommenung einen ausschließlichen Vorzug vor allen andern ausländischen Garnbleicherein.

III. Seiden=Zeuge

Seidene Tücher, gewebt und gedruckt in allen Farben, seidene Stoffen, seidene und halbseidene und sammt Bänder, halbseidene und halb baumwollene Zeuge, seidene Westen, Litzen, Schnuren, Sammet in allen Farben werden im Bergischen fabrizirt. Die meisten dieser Manufacturen sind in der Stadt Elberfeld und in Barmen. Auch an anderen Orten bestehen bedeutende Fabrickanstalten dieser Art – nemlich in Mülheim am Rhein, Ronsdorf, Langenberg, Kaiserswerth &c.

IV.) Wollene Zeuge.

Ganz feine, feine, mittel und ordinäre Tücher und Casimire sind die Haupt=Erzeugniße. Die Stadt Lennep vorzüglich, und die Oerter Hückeswagen, Barmen, Lüttringhausen, Rade vorm Wald, Wipperfürth &c. sind die Haupt=Sitze dieses Gewerbfleißes, mit welchem ansehnliche Anstalten von Wollenspinn= und Tuchscheer Maschinen in Verbindung stehen, die wegen ihrer Vervollkommenung, eben so wie die einländischen Baumwollspinnereien den englischen gleich gestellt werden können. [Solingen-]Bourg liefert wollene Dekken, die durch eine vorzügliche Güte berühmt sind.

V. Färbereien.

Die Färbereien im Bergischen nicht nur für den Bedarf aller einländischen Fabrikken, sondern auch für den Handel mit gefärbten Baumwollen=Garns in das Ausland bieten einen großen Gewerbzweig dar, und unter diesem ist das so genannte türkisch roth, oder das roth gefärbte Baumwollen Garn ein reichhaltiger Artikkel, welcher vormals nur in der Levante zu haben war, durch die Anstrengung des bergischen Kunstfleißes aber ganz einheimisch geworden und vor der Konkurrenz anderer Länder, worin dieser Gewerbs Zweig nachgeahmt wird, einen entschiedenen Vorzug hat. Hauptsächlich bestehen diese Färbereien in Elberfeld, sodann in Barmen und Düßeldorf &c.

VI. Eisen und Stahl.

Im Bergischen bestehen eine Menge Eisen=Hämmer und Hüttenwerke und zwar die meisten in dem obern Theil des Landes – vorzüglich im Kreise Wipperfürth.
Vor allem aber zeichnen sich durch Verschiedenheit, Güte und Vollkommenheit die Eisen= und Stahl=Fabrikken aus. In dem Kreise Elberfeld und zwar in den Orten Solingen, Remscheid, Wald und Cronenberg, sind die Hauptsitze dieses Gewerbes.
Solingen ist berühmt wegen seiner Klingen, als: Säbel, Degen, Rappier, Lanzen, Hellebarden, Bajonette, Ladstöcke, wegen seiner Meßer, Gabeln und Scheeren aller Art – wegen der Quincaillerie [Kurzwaren, JNK], Stahl=Waaren, als alle Sorten Chirurgische Instrumenten, Uhrmacher= und Silberschmiedgeräthschaften, stählerne Degen=Gefäße nach englischer und französischer Art.
Remscheid und Cronenberg haben eine Menge Eisen= und Stahl=Hämmer. Außerdem liefern die berühmten zahlreichen Fabrikken dieser Oerter Sensen und alle übrigen Ackerbaugeräthschaften, Sägen, Feilen, Meißeln, Aexte, Hämmer, Hobeleisen, Schlößer, Gehänge, Nägel, überhaupt alle für Tischler und Zimmerleute, für den Colonie=Haus= und Schiffbau erforderlichen Werckzeuge, des gleichen alle Kriegsgeräthschaften. Wald zeichnet sich durch eine entstandene Guß=Stahl=Fabrick nach Englischer Art aus. – Dieser Ort, so wie Greefrath, Rade vorm Wald, Ronsdorf, Hückeswagen, Lennep, Lüttringhausen im Elberfelder Kreise und Velbert im Düßeldorfer Kreise haben Eisen= und Stahlhämmer, Schleifmühlen und Eisen=Fabricken, zum Theil in vorbenannten Gegenständen. –
Die sämtlichen in den Bergischen Eisen= und Stahl=Fabrikken verfertigt werdenden Artikkeln belaufen sich beinahe auf sechs tausend.

VII. Verschiedene Erwerbszweige

Außer genannten Haupt=Gegenständen begreift das Großherzogthum Berg noch eine Menge, und fast alle nur erdenckliche Zweige des Gewerbs und Kunstfleißes in sich! Hierhin gehören mehrere Metall=Fabricken, platineten und Compositions=Waaren, – Schleifmühlen, Papier= und Leder=Fabrikken, Oel=Mühlen, Walckmühlen, Lohgerbereien, Leder=Arbeiten, Farbholtz=Mühlen, Pulver-Mühlen, Mineral-Blau=Fabrikken, Pottasch-Siedereyen, Allraun=Seiffen= und Salmiack=Siedereien, Tabacks=Mühlen und Fabrikken, Bier=Brauereien, Brandweinbrennereien und der Gewerbe mehrere, welche in der Statistick des Landes einen wichtigen Theil ausmachen.

VIII. Handel

Handel aller Art enthält das Herzogthum Berg und unter diesem mehrere Wechsel=Häuser und Handlungen von sehr wichtigem Umfange. Die meisten dieser Etablißements sind in den Städten Elberfeld, Düßeldorf, Barmen, Mülheim am Rhein, Mülheim an der Rhur, Ronsdorf &c.

IX. Absatz

Der Absatz der Bergischen Fabrick-und Manufactur-Waaren gehet nach allen Welt-gegenden, wo nur ein Markt dafür zu finden und die Einfuhr erlaubt und nicht zu sehr erschwert ist.

Baumwollen Waaren nach Amerika, Holland, Italien, der Schweitz, Hamburg und Bremen, Dänemarck, nach den Meßen in Teutschland &c. Leinen Bänder und Zeuge nach Amerika, Portugall, Spanien, Franckreich, den Colonien, dem nördlichen Teutschland u. s. w.
Seiden Zeuge nach Holland, Hamburg und Bremen, nach Teutschland, den bekannten teutschen Meßen &c.
Die wollenen Waaren, als Tücher und Casimire, nach Nordamerika, nach Preußen, Baiern, Schwaben, der Schweitz und nach Italien, nach den Hanseestädten &c. – Gefärbtes Baumwollen Garn nach Sachsen, Baiern, Schwaben, Böhmen &c. – Gebleichtes und ungebleichtes leinen Garn nach Belgien, Franckreich, der Schweitz &c. – Eisen und Stahlwaaren nach Teutschland, Franckreich, Spanien, Portugall, Italien, Schweitz. Dänemarck, Rußland, Amerika und nach den Westindischen Colonien, der Levante, dem Vorgebürge der guten Hoffnung &c.

X Urstoffe.

Die Bergischen Fabrick= und Manufactur=Waaren beziehen ihre Urstoffe
Baumwolle, aus Amerika. West=Indien, und der Levante;
Leinen Garn aus Minden, Osnabrück, der Grafschaft Ravensberg, – aus Braunschweig, Hildesheim, Wolfenbüttel, Hannover und Heßen.
Seide aus Italien.
Schaafwolle aus Spanien, Schlesien und Sachsen, ordinäre rohe Tücher aus Schlesien und Sachsen, welche im Bergischen vollends Zubereitung erhalten.
Farbwaaren werden bezogen aus Amerika, der Levante, aus Franckreich, Holland und Braband – und durch den Zwischenhandel aus Amsterdam, Hamburg und Bremen, Pottasche aus den Rheingegenden, dem Herzogthum Westphalen &c.
Stahl, Eisen, Meßing, Kupfer, Zinn, Bley, aus der Grafschaft Marck, Siegen, Dillenburg, dem Naßau=Usingschen, dem Herzogthum Westphalen, aus dem Sayn=Altenkirchischen, aus den Rheingegenden und aus Schweden.
Steinkohlen, ein Bedürfnis für die Eisen=Fabrikken, die Bleichereien und Färbereien aus der Grafschaft Marck

X. Hinderniße.

Überall sind dem Absatz Hinderniße in den Weeg gelegt. Oestreich, England, Rußland, Franckreich und Belgien haben die Einfuhr der Seiden=Baumwollen Waaren und wollenen Tüchern verboten.
Die Leinen=Waaren müßen in Franckreich eine bedeutende Zoll=Abgabe von 10 bis 50% ertragen. In England und Oestreich sind sie verboten. In Franckreich ist die Einfuhr der Eisen= und Stahlwaaren größesten Theils verboten. Die wenigen, welche einzuführen erlaubt sind, zahlen 40 bis 50%. In Rußland, Oestreich und England ist die Einfuhr der Eisen= und Stahl=Waaren ganz verboten; außer einige wenige Artikkeln, welche jedoch nicht von Belang sind. In allen Ländern und Weltgegenden stehen dem Verkehr mit diesen und den übrigen bergischen Fabrick=Waaren viele Hinderniße im Wege, im Gegensatz mit andern Staaten, besonders Engelland, welches Begünstigung genießet.
Baiern, Würtemberg und Baden laßen sich bedeutende Abgaben bezahlen.
In Portugall und Spanien werden von allen Waaren übertrieben hohe Abgaben gefordert. – Franckreich, England und Belgien haben die Einfuhr des gefärbten und ungefärbten baumwollen Garns verboten.
In Amerika müßen 16 bis 20 – in Kriegszeiten das Doppelte im Einfuhrrechte von allen bergischen Waaren bezahlt werden.
Holland fordert verschiedene Abgaben von den transitirenden und eingehenden bergischen Fabricaten.
Zum Nachtheil der Bergischen Tuchfabricken dürfen die besten Gattungen von Schaafwolle aus England und Franckreich nicht ausgeführt werden. Sogar ist der Transit fremder Wolle durch diese Länder verboten.
Die Einfuhr der Tücher und Kasimier aus Oestreich, England und Frankreich, dann aus Sachsen und Polen bringen den bergischen Tuch=Fabrikken großen Nachtheil. So wie die Einfuhr=Verbote und Mauth=Abgaben fremder Staaten dem Bergischen Kunst= und Gewerbfleiß den Verkehr nach Außen verschließen und erschweren, so wird derselbe im Innern und im Auslande durch das Übergewicht des englischen Handels erdrückt, welcher eine Menge Mittel und Vorzüge an Übermacht zur See, an Reichthum, an Colonien=Besitz, an inneren Vortheilen zur Begünstigung der Indüstrie und wo Vollkommenheit der Fabrikken, Manufacturen und Maschinerien geltend macht, um die Fabrikken und Manufacturen des festen Landes zu verdrängen. Insbesondere schadet dem einländischen Gewerbfleis die Überschwemmung mit englischen Fabricaten, Manufactur=Waaren und Gespinsten, welche aufgehäuft in Commißions=Lagern endlich, wann keine Nachfrage zu Preisen nach Werth mehr ist, zu jedem Preise unterm Werth verkauft, die Concurrentz einländischer Fabrikken unmöglich gemacht und diese still gesetzet werden.

Nächtliche Sicherheits-Polizei

Dienst=Reglement für die Nachtwächter der Stadt Elberfeld

Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989.

30.11.1852


1. Dienst=Reglement für die Nachtwächter der Stadt Elberfeld

Zur Handhabung der örtlichen Sicherheit, so wie zur Erhaltung nächtlicher Ruhe und Ordnung, ist die Anstellung von 30 Nachtwächtern zweckmäßig erachtet worden und wird für dieselbe folgendes Dienst=Reglement erlassen:

§. 1. Die Nachtwächter werden auf nachstehend bezeichnete Dienstobliegenheiten durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet und ihnen hierdurch für ihre Dienstverrichtungen die Rechte und Pflichten der Polizei=Sergeanten beigelegt. Besonders wird von ihnen erwartet, daß sie einen durchaus unbescholtenen Lebenswandel führen, stets nüchtern, wachsam, zuverlässig sind, und, wo es nötig ist, persönlichen Muth zeigen.

§. 2. Die Nachtwächter melden sich an jedem Abend um 9 1/2 Uhr auf dem Rathhause bei den sich daselbst ebenfalls einfindenden Nachtwachtmeistern. Fünf von ihnen bleiben zur Aushülfe für vorkommende Fälle auf der Wachstube, von wo sie ohne Auftrag ihres Vorgesetzten nicht entfernen dürfen. Die andern 25 begeben sich, nachdem sie auf der Wachstube das Alarmhorn, die Signalpfeife und das Seitengewehr in Empfang genommen haben, von da in dem Jedem von ihnen zugewiesenen Bezirk, in welchem sie während der 6 Wintermonate von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und während der 6 Sommermonate von 10 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens sich stets aufhalten müssen.

§. 3. [Verhalten im Krankheitsfall]

§. 4. Das Alarmhorn dient zum Feuer=Signal, die Pfeife theils zum Herbeiruf des nächststationierten Nachtwächter bei erforderlicher Hilfe, theils zur Antwort auf die Pfeife des Aufsichts=Beamten. Das Seitengewehr endlich nur zur Abwehr von Gewaltthätigkeiten gegen die Person des Nachtwächters, niemals zum Angriff, und bleibt er für den Mißbrauch der Waffe verantwortlich.

§. 5. [Bezirke]

§. 6. Die Nachtwächter sind verpflichtet, ihren ganzen Bezirk fortwährend abzupatrouillieren, und zwar dergestalt, daß sie in jeder Stunde jedes Haus in demselben mindestens einmal berühren. Sie sollen ferner nicht immer denselben Gang in ihren Revieren nehmen, sondern bald in der einen, bald in der andern Straße den Anfang machen, auch öfters nach kurzer Zeit denselben Weg zurückgehen.

§. 7. Die Nachtwächter haben ihr besonderes Augenmerk zu richten:
a. auf die zur Nachtzeit in den Straßen oder an abgelegenen Orten sich umhertreibenden verdächtig scheinenden Personen, besonders, wenn dieselben Gepäck, Waaren, Werkzeuge und dergleichen Gegenstände mit sich führen;
b. auf Individuen, welche auf den Straßen, es sei auf welche Art es wolle, die nächtliche Ruhe stören;
c. auf Leute, welche auf den Straßen in Streit und Schlägerei befangen sind;
d. auf die in den Straßen sich herumtreibenden liederlichen Dirnen und sonstiges Gesindel oder trunkenen Personen;
e. auf Feuer und Licht und etwaige Brandausbrüche
f. auf die Straßen-Beleuchtung zur Zeit der Herbst= und Wintermonate, indem sie darauf zu achten haben, daß die Laternen in den festgesetzten Stunden gehörig hell brennen, worüber ihnen noch die erforderliche nähere Anweisung ertheilt werden wird;
g. auf den gehörigen Verschluß der Hausthüren, Thore und Fenster der Häuser, Läden, Magazine und dergleichen Behälter; findet sich hierbei irgend Etwas Auffallendes oder gefährlich Scheinendes, so haben sie den betreffenden Besitzer, nöthigenfalls auch den machthabenden Polizei=Sergeant, sofort davon zu unterrichten
h. auf einen freien, sichern und ungehemmten Durchgang durch die Straßen;
i. auf die öffentlichen Pumpen, welche sie bei starkem Froste jede halbe Stunde anzuziehen haben, um sie vor dem Erfrieren zu bewahren;
k. auf das Halten der Polizeistunde in den Wirthshäusern, und haben diejenigen Wirthe, welche nach der Polizeistunde noch das Verweilen der Gäste in ihrem Hause gestatten, zur Bestrafen anzuzeigen.

§. 8. In den im vorigen §. ad a. b. und c. gedachten Fällen sind die betreffenden Individuen, insofern sie unbekannt und nicht augenblicklich legitimiert sind: die ad d. bezeichneten jedoch jedesmal von den Nachtwächtern anzuhalten, zur Polizei=Wachtstube abzuführen und daselbst dem wachthabenden Polizei=Sergeanten zu überliefern, welcher dann einzig und allein für dieselben verantwortlich ist, und das Weitere veranlassen wird.
Jedenfalls haben die Nachtwächter in den hier berührten, wenn die Abführung der Individuen zur Wachtstube nicht erforderlich war, dem revidierenden Nachtwachtmeister oder den patrouillierenden Polizei=Beamten oder Gensd’armen deshalb Anzeige zu machen.

§. 9. Jeder, welcher von den Nachtwächtern zur Ruhe und Ordnung ermahnt, oder zur Polizeiwache zu folgen aufgefordert wird, hat denselben unweigerlich Folge zu leisten oder zu gewärtigen, daß er zwangsweise abgeführt oder wegen Widersetzlichkeit , resp. Beleidigung der Nachtwächter im Dienste zur Untersuchung gezogen wird. […]

§. 10. Bei Wahrnehmung eines Brandes in der Stadt hat der betreffende Nachtwächter zunächst die Bewohner des Hauses, worin das Feuer ausgebrochen ist, so wie dessen Nachbarn des Hauses und die in seinem Reviere wohnenden Polizeibeamten, Spritzenmeister, Aufseher, etc. davon zu benachrichtigen, gleichzeitig aber mit seinem Horn das Feuer=Signal nach der besonderen Instruktion zu geben, auch den Ort des Brandes laut durch die Straßen zu rufen. Die übrigen Nachtwächter wiederholen das Feuer=Signal sogleich und müssen sich ebenfalls von dem Orte des Brandes zu benachrichtigen suchen, um die zur Hülfe herbeieilenden Bürger davon in Kenntniß zu setzen. Dieselben sind ebenfalls verpflichtet, die in ihrem Reviere wohnenden Polizei-Beamten etc. vom Ausbruche des Feuers in Kenntniß zu setzen. Wie lange die Nachtwächter das Feuer=Signal zu wiederholen haben, hängt nach vernünftigen Ermessen und von den Umständen ab; dieselben dürfen jedoch ihren Bezirk nicht verlassen und haben mit besonderer Aufmerksamkeit ihren Wachtdienst fortzusetzen, Beim Ausbruche eines Brandes am Tage haben sich die Wächter, sobald Kenntniß davon wird, auf der Polizei=Wachtstube einzufinden, wo ihnen die weiteren Befehle ertheilt werden. Beim Ausbruche eines Brandes außerhalb der Stadt, ist hiervon sofort auf der Polizei=Wachtstube die Anzeige zu machen; jedoch erst auf besonderen Befehl Feuerlärm in der Stadt zu blasen. Den Nachtwächtern wird auch zur Pflicht gemacht, wenn bei Nacht Brand ausgebrochen, die Bewohner der zunächst der Brandstätte gelegenen Häuser noch besonders aufzufordern, die Fenster der untern Etage ihrer Wohnung zu erleuchtern.

§. 11-14. [Anweisungen zum Verhalten der Nachtwächtern][…]
Das Gehalt des Nachtwächters mit monatlich 10 Thaler wird postnumerando gezahlt.[…]
§. 15 -16. […]

Elberfeld, den 30. November 1852.
Königliche Polizei=Direktion.

Herr Lassalle in Barmen

Barmer Zeitung Nr. 221

Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989.

22.9.1863

Herr Lassalle

hat gestern in dem Lokale des Herrn Halbach, Sanssouci genannt, gesprochen oder, wenn man will, geschimpft. Nach einem dreimaligen Hoch aus Lassalle, ahmte der Bevollmächtigte des deutschen Arbeitervereins für Elberfeld das Beispiel, welche Herr Wolff zur Zeit auf der Wolkenburg gegeben, ganz getreu nach, indem er sich sofort als Präsident der Versammlung präsentierte. Hierauf bat er die Versammlung, welche 1000 Mann stark war, um Unterstützung in dem schwierigen Amte des Präsidiums und machte auf die Wichtigkeit der Versammlung aufmerksam. Nach einem abermaligen dreimaligen Hoch auf Herrn Lassalle erschien der Präsident des deutschen Arbeitervereins auf der Rednerbühne, um wie er sagte, Heerschau über seine Getreuen zu halten und nicht, um lange Reden zu sprechen. Herr Lassalle bekundete mit dieser Bemerkung von vornherein seine Wahrheitsliebe, indem er keine lange Rede hielt, sondern von fünf Uhr Nachmittags bis beinahe neun Uhr Abends über die Presse, über Zeitungsverleger, Zeitungsschreiber, über Fortschrittler, und Bourgeois in klassischer Weise schimpfte. Dieses Schimpfen leitete aber Herr Lassalle mit einer Apotheose seiner selbst und einer Empfehlung seiner Broschüren ein. Auch hatte er die Gnade, die Broschüre des Herrn Heß, des Bevollmächtigten des deutschen Arbeitervereins für Köln, höchst wohlwollend im Empfehlung zu bringen. Hierauf hob der Redner die energische Haltung des Arbeiterstandes beim Beginne der Bewegung hervor, nannte mit vollständigem Rechte diejenigen elende Menschen, welche behauptet hatten, daß er in seiner Arbeiteragitation nur ein erkauftes Werkzeug der Reaktion sie und forderte alle Arbeiter auf, sich von den erbärmlichen Zeitungsschreibern unabhängig zu machen. Herr Lassalle stellte sich nun als der Mann hin, der allein einen Kampf mit der ganzen Welt auskämpfen könne, er behauptete, daß er allein die Kühnheit gehabt habe, gegen die Fortschrittspartei Front zu machen. Er habe damals, als der Conflikt [gemeint ist der preußische Verfassungskonflikt um die sog. Lückentheorie, Anm. JNK] zwischen Regierung und Volksvertretung in seiner ganzen Schärfe zum Vorschein gekommen sei, das Abgeordnetenhaus aufgefordert, jede Verbindung mit der Regierung abzubrechen und ins Volks zurückzukehren. Herr von Bismarck hätte sich , da daß Abgeordnetenhaus durch die Auflösung desselben verdient gemacht. Hätte Herr v. Bismarck die Fortschrittler ruhig im Abgeordnetenhaus sitzen lassen, so säßen sie noch da und zwar sich selbst und dem Volk zum Ekel. Die Fortschrittler hätten, anstatt über die durch Herrn von Bismarck erlitten Niederlage Buße zu thun und sich in Sack und Asche zu hüllen, Saturnalien gefeiert und sich trotz aller Niederlagen nach rechter Art der Bourgeois bei Wein und Braten gütlich gethan.

Diese Behauptung wurde von dem Pfeifen eines Einzelnen begrüßt. Herr Lassalle schwieg und so erschollen mehrere Bassermannsche Stimmen mit dem Rufe: „Schmeißt ihn heraus.“ Nach einigen tumultösen Recherchen über den pfeifenden Attentäter erklärte Herr Lassalle, daß alle Anwesende, die nicht zum deutschen Arbeiterverein gehörten, nur geduldete Gäste sein und daß er falls noch einmal derartige Störungen vorkämen, er von den ihm zu Gebote stehenden Mitteln Gebrauch machen und die Ruhestörer entfernen lassen würde. Er könne und dürfe Solches nicht dulden, da tausende mit der größten Aufmerksamkeit an seinen Lippen hingen.

Trotzdem daß Tausende an den Lippen des Herrn Lassalle hingen, entströmten dem schwer beladenen Lippen des Redners die niederträchtigsten Redensarten gegen die Presse. Die Presse wurde eine Feindin des deutschen Volksthums genannte, es wurde ihr Feigheit gegen den Herrn von Bismarck vorgeworfen, von den Redakteuren behauptete Herr Lassalle, daß sie ihre Seele verkauft hätten. Die Zeitungsschreiber wurden überhaupt mit Stiefelputzern auf eine Stufe gestellt und erklärt, daß jetzt nur Zeitungsschreiber von metier und nicht Beruf existierten. Dann schwur Herr Lassalle der Presse Haß und Verachtung, Tod und Untergang und imdem er eine theatralische Stellung annahm, erhob er den rechten Arm, um wie ein zweiter donnernder Jupiter den zerschmetternden Blitz unter daß verruchte Gesindel der Zeitungsschreiber zu schleudern. Aber bei dieser theatralischen Bewegung entfiel Herrn Lassalle das Gewand der heiligen Entrüstung, in welches er sich gehüllt hatte und es kam die armselige Reklame zum Vorschein, die Reklame, sagen wir, die Herr Lassalle als den einzigen materiellen Zweck der heutigen Presse ausgestellt weshalb er die Presse als gemeines Schacherinstitut verurtheilte.

Herr Lassalle behauptete nämlich, daß der Nordstern und der Volksfreund die einzigen respektablen Tagesblätter seien. Genannte Blätter vertreten aber die Ideen des Herrn Lassalle. Wenn wir dieses allein ins Auge fassen so zerfällt die von Herrn Lassalle ausgesprochene Beurtheilung der Presse und der Fortschrittspartei in nichts, denn sie wurden nur eben deshalb verurtheilt, weil sie nicht auf Seiten von Hrn. Lassalle steht.

Nach dieser Reklame für den Nordstern geruhte Herr Lassalle, eine Pause zu dekretieren. Beim Beginn der Pause hat einer der Anwesenden um das Wort. Es wurde ihm entgegnet, daß Herr Lassalle nur zu reden habe. Darauf begab sich der also Abgefertigte auf seinen Platz zurück, stellte sich auf einen Tisch, um die Anhänger der Fortschrittspartei und die Freunde von Schulze-Delitzsch [Mitbegründer der Deutschen Fortschrittpartei 1861, preußischer Abgeordneter, Anm. JNK] aufzufordern, sich zu entfernen. Doch plötzlich verschwand der Mann von dem Tische. Ein mehrmaliges Hoch auf Schulze-Delitzsch an dem Ausgange aus dem Saale zerfetzte Regenschirme und Stühle wurden in schwunghafter Bewegung in der Luft sichtbar. Biergläser flogen in langen und kurzen Bogen wie die Granaten nach dem Ausgange des Saales. Ein zerrissener Rock eines Polizeisergeanten und ein blutendes Haupt wurden sichtbar.

Nach Herstellung der Ordnung erklärte Herr Lassalle, daß die vorgekommenden Dinge eine Privatsache seien und mit der Versammlung nichts gemein hätten. Daraufhin ging es wieder in gewohnter Weise los, und die Lippen des Herrn Lassalle schienen sich leichter zu bewegen als früher, denn es hingen an denselben nicht mehr Tausende, sondern nur noch etwa zweihundert. Die Herren Schulze-Delitzsch und von Benningsen [liberaler Politiker, Mitgründer und Vorsitzender des Deutschen Nationalvereins, Anm. JNK] wurden nun verarbeitet und förmlich mit Gift und Galle überschüttet. Von Herrn Schulze Delitzsch wurde behauptet, daß er in seiner Geschwätzigkeit die Geheimnisse der Partei verrathe. Schließlich ließ Her Lassalle die Anwesenden mit aufgehobener Rechte schwören, daß sie gehört, wie die Fortschrittspartei keinen Umschwung der Dinge wolle. Auch hatte Herr Lassalle noch die Gnade die Arbeiter aufzufordern, für die Fortschrittler bei der Wahl zu stimmen, denn dieselben würden den Zustand Preußens schnell so faul machen, daß bald ein anderer und besserer Zustand sich entwickeln müsse.

Hiernach verlaß Herr Maler Röttgen aus Elberfeld ein Gedicht. Nachdem diese Gedicht gelesen, bat Dresemann aus Barmen mehreremal um das Wort. Ihm wurde von des Vorsitzenden entgegnet, daß Herr Röttgen Mitglied des Arbeitervereins sei. Der Sinn dieser Worte wurde darauf von einigen anderen Mitgliedern dem um das Wort Bittenden dahin erklärt, daß nur Mitglieder des Vereins das Recht zum Sprechen hätten. Dresemann erklärte hierauf Herrn Lassalle, daß es eine Niederträchtigkeit sei, in einer Versammlung, in welcher Jeder gegen ein Entree von 2 1/2 Sgr. freien Zutritt gatte, über Anwesende in solch roher Weise zu urtheilen, ohne denselben das Recht der Gegenrede zu gestatten. Herr Lassalle erklärte, daß er nicht von einzelnen Personen sondern von dem Institut der Presse in seiner jetzigen Art und Weise gesprochen und daß er während seiner Rede auch einiger löblicher Ausnahmen gedacht habe. –

Unsere Meinung geht nun dahin, daß Herr Lassalle, in der Ueberzeugung von seiner alleinigen Redefreiheit die in der Presse herrschenden Schäden in einer seinem Talente und seinem Wissen entsprechenden Weise hätte geißeln können. Aus der Art, wie Herr Lassalle aber die Presse gegeißelt hat, konnten wir den Mann nicht erkennen, der auf dem Gebiete der klassischen Wissenschaften Großes durch die Herausgabe des Heraklit geleistet hat. Kein vernünftig denkender Mensch wird in dem Herrn Lassalle, der sich gestern in Barmen als Demagoge von Metier gezeigt hat, den klassisch gebildeten Herrn Lassalle herausgefunden haben. Zum Schlusse wollen wir Herrn Lassalle noch bemerken, daß er durch sein Auftreten nur Propaganda für den Herrn Schulze-Delitzsch gemacht hat.

Die Speculation der Krämerseelen.

Entnommen aus: Hermann Joseph Aloys Körner, Lebenskämpfe in der Alten und Neuen Welt. Eine Selbstbiographie, Band 1, Zürich 1865, Volltext bei Google Books.

27. Februar 1848

Es war in Duisburg am Rhein, und zwar am Mittage des vorletzten Februartages des verhängnisvollen Jahres 1818, wo mich die erste Nachricht von der „französischen Februar-Revolution“ und von der „Flucht Louis Philipp’s“ traf.

[…]

Es trieb mich zur Heimath, nach Elberfeld.

Auf der ganzen Reiselinie dahin, besonders aber in den Straßen von Düsseldorf, standen überall dichte „polizeiwidrige Gruppen“ von Menschen, mit freudigen und exaltirten Gesichtern, die sich in lebhaften Gesticulationen gegen einander ergehend. Der Gegenstand all dieser Aufregung und Demonstration war natürlich kein anderer, als „die neue Revolution“. Daß dies wirklich so war, hörte ich zuletzt selbst von gleichen Gruppen am Bahnhofe in Düsseldorf, und dann in den Wagen des Zuges, der uns von da auf der Eisenbahn nach Elberfeld brachte.

Auch in Elberfeld sah es so aus, jedoch mit dem bedeutenden Unterschiede, daß hier die Gruppen mit freudigen Gesichtern leiser jubelten und wispernd raisonnirten – sie waren immer von einigen der ,, vornehmen Herren“ umschlichen, welche Letztere verteufelt ernste, angstvoll-langgezogene Gesichter machten.

Doch weder den Beamten, noch den Geldaristokraten, half diesmal ein bedauerliches Schulterzucken, noch ihr heimliches Angstseufzen. Die Massen jubelten immer lauter; ja, sie wurden zuletzt sogar bedrohlich für die, welche nicht mit ihnen jubelten. Diese Steigerung der freudigen Volkstheilnahme begann besonders dann, als man hörte, „wie in Heidelberg sechzig deutsche Männer zusammengetreten“ seien und Bassermann den Antrag auf „eine Vertretung des deutschen Volkes beim Bundestage zu Frankfurt“ gestellt habe, und dieser nachher im , deutschen Vorparlament“ zur Ausführung gebracht wurde. Mir schlug das Herz hoch vor Freude, als ich hörte, daß es mein alter deutschkatholischer Freund Mohr, der langjährig von seiner Regierung suspendirte Gerichtspräsident gewesen, der mit der ersten deutschen Fahne in Frankfurt einritt, um dort mit andern deutschen Männern in einer Reichsversammlung zu tagen; und noch mehr fühlte ich mich bewegt, als auch bald auf dem Krahn des Cölner Domes, hoch in den Lüften, das deutsche Banner wehte. […]
Auch in Elberfeld schmückten sich bald die Freisinnigern mit „schwarz-roth-goldnen Bändern“. Diesen folgten hier selbst die frommen Langgesichter, als ihr König, einen Tag nach dem „, blutigen Mißverständniß“, sich felbst mit schwarz-roth-goldener Schärpe bekleidete, und, mit der deutschen Fahne voran, durch die Straßen Berlins ritt, um seinen „lieben Berlinern“ fein Deutschthum dazuthun; dabei sogar — dem Volke laut erklärte: „Ich habe beschlossen, mich an die Spitze der deutschen Bewegung zu stellen!“ Das hatte zur Folge, daß die deutsche Fahne auch bald auf dem schönen Rathhause zu Elberfeld wehte, hoch über all den preußischen Adlern, die als Afroterien das Gesims bekrönen.

Die loyalen Fabrikanten des Wupperthales fingen aber in, mit patriotischer Leidenschaft schwarz-roth- goldene Bänder zu „fabriciren“, Hals- und Taschentüder in diesen gefeierten Farben zu weben, und Seide und Kattune mit Schwarz, Roth und Gelb zu bedrucken. Die Drucker und Weber mußten damals Tag und Nacht durcharbeiten, damit die Fabrikherren recht bald ihr nettes industrielles Deutschthum auf die Märkte“ bringen konnten – ein „einträglicher Patriotismus“, diese Speculation der Krämerseelen! –

Die Drucker und Weber hatten aber nie mit so viel Freude ge druckt und gewebt. Nahm doch das Volk alles das von Preußens König Gesagte und das von den Elberfelder Fabrikherren „für die deutschen Farben“ Gethane für wahren patriotischen Pietismus, für eine Manifestation ihrer Begeisterung für „Deutschlands Einheit und Freiheit“ an! – Wie konnte da das Volk dem leisen Geflüster einer in Verborgenen arbeitenden Reaction nachhorchen? Den Vaterlandsfrühling im Gemüthe, rief das Volk immer lauter sein „Hoch dem freien Deutschland, dreimal hoch!“ und übertönte mächtig jedes Reactionsgestöhne. In dem Liede: „Was ist des Deutschen Vaterland ?“ jubelte es die Schlußantwort: „Das ganze Deutschland soll es sein!“ wie jauchzendes Meeresbrausen weit über’s Thal hinaus, daß es im Echo der Berge mächtig wiederhalte und auch dort die Einzelnwohnenden zum Jubelgesang fürs deutsche Vaterland mit fortriß: –

Zugereiste behaupten, kaum eine Bevölkerung in Deutschland stände so mit beiden Beinen auf dem unvermeidlichen Boden der Realität.

958 schrieb der bekannte Kunstsammler und Kritiker Albert Schulze Vellinghausen ein Essay über Wuppertal, das am 25. Januar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde. „In Wuppertal schwebt man“, so lautet die Schlagzeile, sie war einem Plakat des Verkehrsamtes (für den Tourismus zuständig) entlehnt. Durch die Schwebebahn erhalte die strenge Stadt etwas von einem „Vergnügungsetablissement“.

„Zugereiste behaupten, kaum eine Bevölkerung in Deutschland stände so mit beiden Beinen auf dem unvermeidlichen Boden der Realität. Die Realität ist hier ein ungemein erfindungsreicher Gewerbefleiß. Das Branchen-Adreßbuch führt 831 Arten Gewerbe und Tätigkeiten auf. Zumeist handel es sich um klug getüftelte Spezialisierungen der Textilfabrikationen, der Kleinmetallindustrie und der Herstellung von Farben und Lacken. Gleichwohl läßt sich – soweit man 400 000 Köpfe auf einen Nenner bringen darf – die Behauptung wagen, sie seien vom Grund ihres Herzens bereit „zu schweben““.

Es folgt eine kurze Beschreibung der Geschichte, beginnend mit der Garnbleiche und des ersten Aufflackerns des Protestantismus. Als dann der Calvinismus einzog, „beflügelte der feste Glaube an die Prädestination den Elan des Erwerbssinnes, Arbeit und Gewerbe wurden Gebet. Wirtschaftlicher Erfolg wurde Gradmesser für tugendhaftes Verhalten.“ Mit den Webern habe dann der Pietismus Einzug gehalten; mit karitativer Selbstlosigkeit, aber auch Messianismus, Unduldsamkeit, Fanatismus. Daher habe Wuppertal dann den Spitznamen Muckertal erhalten. Immermann habe Wuppertal „infames Nest“ genannt,  Freiligrath gar „Sektenschlucht“. Aber dass man den Wuppertaler nachsage, sich auch heute noch in 200 Sekten aufzuspalten, sei ungehörig, nur 15% (50.000 Menschen) gehörten freikirchlichen, freireligiösen und freidenkerischen Gemeinden an. Dennoch gebe es natürlich gewisse Traktate wie „Licht über sieben Donnern“ oder „Uebernatürliche Verwesungswahrheiten“. Auch wenn die Zahl dieser Zusammenschlüsse nicht mehr als 40 betrage, müsse man doch zugeben, dass auch die Lehrmeinung innerhalb der „offiziellen“ Protestantischen Kirche (Unierte, Lutherische, Reformierte) je nach Stadtteil voneinander abweichen würde…Doch weiter in der Geschichte:

„Das Wuppertal, die damals noch feindlichen Schwesterstädte Elberfeld und Barmen zusammengerechnet, hatte vor hundert Jahren gut 85 000 Einwohner.. Es war mithin damals größer als Leipzig, Stuttgart oder München; viel größer als die Städtchen des noch nicht erschlossenen Ruhrgebiets, schien es gar eine Zeitlang die rheinische Metropole Köln zu überflügeln. Wuppertal nahm die sozialen Probleme der Gründerzeit vorweg.“

 Es folgt die Beschreibung des Armensystems, schließlich widmet sich Schulze Vellinghausen den berühmten Wupppertalern. Friedrich Engels, Hans von Marées, Wilhelm Dörpfeld, Carl Duisberg, Ferdinand Sauerbruch, Ernst Bertram und Else Lasker-Schüler. Dann kommt er auf die Kunst zu sprechen.

„Daß die Kunst früher in Wuppertal eine mehr als „geduldete“ Rolle gespielt habe, läßt sich mit keinerlei Argument belegen. Ich erwähnte schon Immermanns Abscheu. Felix Mendelssohn fühlte sich kaum weniger unwohl. Goethe spricht von „beschränkten, häuslichen Zuständen“; sogar seinem pietistischen Freunde Jung-Stilling war die doktrinäre Enge zuwider. Die Musen hatten keinen Raum im Betsaal.“

Allmählich habe sich mit der Saturierung des Wohlstands aber auch etwas Kunstsinn in der Stadt verbreitet. 1900 habe man sogar im alten Rathaus ein Museum [heutiges von der Heydt-Museum] gegründet, dass in der Hinsicht ein Unikum bis heute darstelle, da der Museumssockel an Einzelhändler vermietet worden sei. Dass die musische Tradition in Wuppertal fehlte, sei nun in der Hinsicht positiv, dass man moderne, gegenwärtige Kunst gekauft und ausgestellt habe. (Möglichweise sei das calvinitische Veto gegen bildlich-religiöser Kunst der eigentliche Grund, da die moderne Kunst vornehmlich mit Mustern arbeite… „hier zählt das paradoxe Ergebnis, daß man im konservativsten Bürgertum erstaunlich avantgardistisch sammelt.“)

„Theater aber und bildende Kunst machen noch nicht das Leben aus, das man „kulturell“ zu nennen pflegt. Es gibt in Wuppertal —von bemerkenswert guten Schulen, von der Volkshochschule, der Textilingenieurschule und der durchaus bestrebten Kunstgewerbeschule abgesehen — eine Institution, die der Stadt den Namen eintrug: Universitätsstadt ohne Universität. Diese Institution ist eine Laienakademie, schlicht genannt „Der Bund“. Im ‚Untertitel: Gesellschaft für geistige Erneuerung, gegründet 1946. Diese Gesellschaft, finanziert von der Stadt und geleitet von H. J. Leep, umfaßt Arbeitskreise und Diskussionsabende, nicht anders als manche Volkshochschule; aber zeichnet sich aus durch ein besonderes Maß Intensität, der Thematik sowohl wie der Anforderungen.“

Und wie ist es mit der Musik? Wie das ganze Bergische Land sei auch Wuppertal eine Domäne der Gesangvereine, alleine in der Stadt gebe es über 150. Außerdem brächte das Land und die Stadt viele Tenöre hervor. Darüber habe die die Stadt noch ein weiteres Paradox: Der Oberbürgermeister sei gleichzeitig SPD-Funktionär und Kleinfabrikant, kenne also die Sorgen und Nöte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. [gemeint ist Hermann Herberts]

„Ein lebendiges Kompromiß: Fleiß und Eigensinn, Nonkonformismus, Weltflucht und Weltoffenheit, patriarchische Strenge verbunden mit tätigem Sinn für den Nächsten — diese Mischung hat sich nun, über mehr als eines Jahrhunderts Länge, durchaus realistisch bewährt und bewiesen.“

„Es wären noch manche Kuriosa zu nennen, von dem rechnenden Pferd des Juweliers Krall — dem „klugen Hans“, der zur Zeit unserer Väter die Weltöffentlichkeit faszinierte — bis zu der gewerblichen Findigkeit, mit der hier ein Fabrikherr Vermögen machte: Er exportierte Pulswärmer an den Kongo, für die kalten Nächte dort in den Tropen. Es ist Findigkeit, welche nach unserem Erachten dem Surrealismus zugehört.“

Dann ging Albert Schulze Vellinghausen der Platz auf dem Papier aus und er konnte nur noch einige Dinge anmerken, die er nicht mehr ausführen konnte. Zum Beispiel dies:

„Vieles hat sich in diesem Versuch einer kurzen Monographie der Stadt nicht einmal streifen lassen. […] Nicht die glückliche Fatalität, daß die Stadt, geographisch beengt zum Phänomen des „bebauten Grabens“, dem Schicksal entging, zum Wasserkopf und zur Millionenstadt anzuschwellen. Günstiges Geschick! denn so blieb der Stadtrand immer erreichbar. Es gibt im Westen kaum eine Industriestadt, deren Bewohner so rasch im Grünen sind — im hügelig freien Waldgelände des Bergischen Landes und seiner Höhen. Es beginnt unmittelbar am Rande der Talschlucht.“

Über Schönheit und Fleiß

Das Herzogtum Berg. Dieses Territorium gehört, wegen der Schönheit und Trefflichkeit seiner natürlichen Lage und Beschaffenheit, wegen seiner zweckmäßigen öffentlichen Organisation, und wegen des unermüdlichen ausdauernden Fleißes seiner Bewohner, zu den ersten Westphalens, zu den vorzüglicheren Deutschlands, und in Hinsicht seiner beispiellosen Industrie vielleicht zu den interessantesten in ganz Europa.

Justus Gruner 1803

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