Kategorie: Quellen

Topographia Ducatus Montani

Erich Philipp Ploennies, Topographia Ducatus Montani, 1715.

entnommen aus: Erich Philipp Ploennies, Topographia Ducatus Montani, herausgegeben und bearbeitet von Burkhard Dietz, Neustadt/Aisch, 1988.

Am 1. Mai 1715 übergab der Naturwissenschaftler Erich Philipp Ploennies die erste geographische Aufnahme und Beschreibung des Bergischen Landes an den Landesherrn, Kurfürst Johann Wilhelm. Begonnen hatte er die Arbeiten 1708/1709. Neben den entstandenen Karten verfasste Ploennies eine schriftliche Beschreibung des Landes, das er vorgefunden hatte. Folgend wird diese in Auszügen zitiert.

1. Mai 1715

Inhalt:


Beschreibung des Landes.

Woher dieses herzogthumb Berg seinen nahmen bekomen habe, ist leicht zu erachten, sintemahl dasselbe bey nah aus lauter Bergen bestehet, obgleich einige flächen nechst dem Rhein auch darin anzutreffen sindt, so ist doch der gröste theil des landes, wie gemeldet, mehrentheils berge, und zwar solche, die in wahrheit nicht klein zu nennen sindt; die grösten und nahmhaftesten berge liegen ganz oben am Rhein, oberhalb Bonn indem Ambt Leuenburg, das Sieben gebürg genandt, weilen derselben allezeit (wo sie am Rhein gesehen werden, als zwischen Bonn und Cöln) sieben gezehlt werden.

Mann findet überdaß in gemeltem herzogthumb Viele andere höhen, Von welchen einer der ein gut gesicht hat, sehr weit sehen kann, wie dann gleichfals das berühmte schloß Bensberg in dem Ambt Portz auf einer dergleichen höhe lieget, Von welcher das aug über Cöln biß fast in das Jüligsche landt ungehindert reichen kann.

Des landes Situation betreffendt, so liegt dasselbe der länge nach den Rhein herunter, nemlich Von ohngefehr Nonneweert bis an Angerorth, und gränzt also gegen abendt an den Rhein, oder an das Bischthumb Cöln, gegen Morgen an das Märckische landt, gegen Mittag, theils an das Cölnische, theils an die Grafschafft Wildenburg, gegen Mitternacht aber stoßt dasselbe nur ein wenig an das Clevische, und meistentheils an das Märckische.

Woraus dann leichtlich desselben gröste läng und breite wird können ge urtheilt werden, nemlich Von Nonneweert biß Angerorth 12 teütsche Meilen und Von [Köln-]Mülheim am Rhein biß über die stadt Rath vorm Waldt, 6 teütsche Meilen, darauß abzunehmen, wie dieses herzogthumb nicht klein, sondern gewißlich ein ansehnliches theil unseres teütschen landes ausmache.

Die Einwohner darinnen sind mehrentheils fleißige leüte, und gar Viel darunter zur handlung geneigt, daher nahrhafft ihr stück brodt zu gewinnen, sie suchen auswerts Vielfaltig mit frembden landen zu Correspondiren, umb, wann sich eine gelegenheit zeigen mögte, etwas zu gewinnen, derselben sich bedienen zu können, weßhalben sie auch fleißig die zeitungen lesen, und neües zu hören Curieus sindt; Sonsten sindt sie spizz, scharf und nachdenckendt Von Verstandt, und können öffters dinge, die sie nicht gelernet, andern nachmachen. Ob sie aber auch friedliebendt, kann mann am besten auf der Canzley erfahren.

Ihre Religion bestehet aus allen 3 welche in dem Römischen reich zugelassen, und wird daVon bey jedem Ambt ins besonder etwas gedacht werden.

Die flüsse welche durch das landt laufen, sind klein und wenig, doch können derselben 2 den nahmen eines flusses sich noch etwas anmasen, als die Sieg und Wupper, deren erstere in dem Siegischen landt entspringet, und bey Blanckenberg, Siegberg p. hinlauft bey Mondorf aber unterhalb Bonn in den Rhein fält; Die Wupper entspringt in dem Märckischen landt, und lauft an Wupperfurth, Huckeswagen, Beyenburg, Elverfeldt, ter Burgh, Oblaten hin, und fält zwischen Rheindorf und Westdorf in den Rhein. Auf der Sieg werden zwar noch kleine schiffe gebraucht, womit das holz den Rhein hinunter nacher Cöln gebracht wird, auf der Wupper aber können solche nicht gehen, weilen das wasser zu untief, und auch zwischen Vielen felsen hinlaufen muß, die übrigen wasser sind nur bäche, welche am besten aus den Special Charten der Ämbter werden erkandt und gesehen werden können; Die meisten bäche Verändern ihre nahmen, nach den örtern woran sie hinfliesen, daher sie oben anderst als unten heisen, wo sie nemlich baldt aufhören, und in andere wasser komen, weßhalben die nahmen nicht allezeit, dabey zu notiren, Vor nöthig geachtet habe.

Übrigens ist das landt mit allem was zu des menschen notthurfft oder subsistenz nöthig, Versehen, und obgleich kein solcher überfluß Vorhanden, daß sie damit andere länder Völlig Versorgen können, so mögen sie doch etwas daVon denen auser lands wohnenden lassen zukomen; dann die am Rhein liegende Ämbter sind mit korn und andern früchten genug gesegnet, und die andern haben soViel als sie ins hauß jährlich bedürfe[n];

An Viehzucht fehlet es nicht, als RindVieh, schaaf, Schwein; Obst ist gleichfals in einigen Ämbtern soViel, daß auch solches nach dem Rhein in schiffe gebracht wird; fisch werden soViel als nöthig (welche sie aber meistens in teichen halten) darin gefunden; an brennholz fehlet es fast nirge[n]d im landt

daß bauholz haben die bauern meistens umb ihre höf her gepflanzet; daß also fast nichts zu nennen, was dem landte fehlen mögte, dann was dem einen Ambrt abgehet, hat doch das andere; An Wildpret hat es im geringsten keinen mangel, und ist eine grose menge darinnen anzutreffen, sintemahl es leicht zu achten, daß in den Vielen büschen und waldungen, die in dem landte sindt, nicht wenig seyn müsse.

Bergwercke, obgleich solche noch nicht überall im gang, sind auch darin, und hat mann Vor einigen jahren in dem Ambt Elverfeldt angefangen steinkohlen zu suchen; Im Ambt Steinbach sindt Eysenhütten, eisen Gruben, Kupfergruben; Im Ambt Windeck, hat mann Eisenberg, Kupferberg und Silberberg, wie dann solches sambt denen hütten, hämern, und allen werckstädten deütlich in jedem Ambt angezeigt worden.

Daß ganze landt wird in 13 Ämbter (in welchen 6 herrlichkeiten, 10 städt und 8 so genandrte freyheiten begriffen) getheilt, und obgleich die Richter und beambte gedachter Ämbrter über solche herrlichkeiten und Städte nichts zu sprechen (weilen dieselbe ihre besondere Richter oder befehlshaber haben) so sind sie doch alle der hohen landes Obrigkeit un- terworfen.

Die Nahmen der Ambter sind folgende.

  1. Daß Ambt Lewenburg sambt der Vogtey Lülsdorf
  2. Daß Ambt Portz sambt der herrlichkeit Otendahl, dem Kirchspiel Schiederhöh, und der freyheit Mülheim am Rhein
  3. Daß Ambt Miseloe.
  4. 4. Daß Ober und unterAmbt Monheim, sambt der herrlichkeit Reichradt[,] der freyheit Monheim, und worzu leztens die stadt und bürgerschafft Düsseldorf kann gezehlet werden.
  5. Daß Ober und unterAmbrt Ratingen, worin die herrlichkeit Lansberg, die herrlichkeit Brach[,] die stadt und bürgerschafft Ratingen und die freyheit Angermund lieget.
  6. Daß Ober und unterAmbt Metman, sambt der freyheit Metman, dabey kann die herrlichkeit Hartenberg gerechnet werden.
  7. Daß Ambt Solingen, worin die herrlichkeit Schüller, ingleich[en] die zwey Kirchspiel Hilden und Haan, Ite[m] die freyheit Grefrath.
  8. Daß Ambt Elverfeldt, sambt der Stadt und Bürgerschafft, wozu die Barmen können gezehlt werden.
  9. Daß Ambt Beyenburg sambt der Stadt und Bürgerschafft Rath vorm Waldt.
  10. Daß Ambt Blanckenberg, sambt der stadt Blanckenberg, und der Vogtey Siegberg
  11. Daß Ambt Bornefeldt, sambt der stadt und Bürgerschafft Lennep[,] den so genandten 14 höfen, den 2 freyheiten ter Burgh, und Huckeswagen.
  12. Daß Ambt Steinbach, sambt der stadt und Bürgerschafft Wupperfurth
  13. Daß Ambt Windeck

Die nahmen der herrlichkeiten sindt diese

  1. Die herrlichkeit Bruch am unterAmbt Ratingen.
  2. die herrlichkeit Lansberg im OberAmbt Ratingen
  3. die herrlichkeit Hartenberg am Ambt Metman.
  4. Die herrlichkeit Schüller im Ambt Solingen
  5. Die herrlichkeit Reichradt im Ambt Monheim.
  6. Die herrlichkeit Otendahl im Ambt Portz.

Die nahmen der Städte sindt

1. Düsseldorf, 2. Lennep, 3. Wupperfurth, 4. Ratingen, 5. Rath vorm Waldſ,] 6. Solingen, 7. Gerresheim, 8. Blanckenberg, 9. Siegberg, 10. Elverfeld

Die freyheiten heisen.

1. Mülheim am Rhein, 2. Wesling, 3. Grefrath, 4. Metman, 5. Monheim[,]
6. Angermünd, 7. Huckeswagen, 8. ter Burgh

[…]

Von der Stadt Elverfeldt.

Mann könte zwar dencken, es wäre Von einem solchen orth, welcher ohnlängst zu einer stadt erst geworden, nicht Viel, oder gar nichts zu melden, so Sage daß dennoch ein und anders zu berichten Vorkompt, welches bey andern Vorgedachten nicht hat können berühret werden, sintemahl in demselben (nechst Düsseldorf) die Vornehmste Kaufleüt im landt sich aufhalten, und keinen kleinen, sondern in der that einen ansehnlichen handel treiben.

Obgleich aber diese stadt ein offener plaz, und dabey nicht groß, so hindert doch solches an obgedachtem handel im geringsten nichts; ja es haben die inwohner Vor diesen zeiten selbst bey damahliger landes Obrigkeit umb niederwerfung der stadtmauern angesucht, weilen die feindliche partheyen stets den ort, eine umb die andere eingenomen, und dadurch nicht nur die einwohner der stadt, sondern auch des landes selbsten, sehr beschwehret haben, welches, nachdem es ihnen willfahret worden, nachgehends also geblieben ist:

Über der wupper, welche hart an der stadt hinlaufft, liegt sogleich das sogenandte Islandt, daVon die einwohner Isländer heißen, und daher den nahmen bekommen, weilen sie als leibeigene den graben am schloß, so Vormahls da gewesen, und da gestanden soll haben, wo izo das Jesuiter-Kloster, das Rathhauß, und die Waag, und Lutherische Kirch stehen, haben winterszeit aufeisen müssen; Im jahr 1678 ist diese stadt bey nah die helfft abgebrandt, aber im jahr 1687 den 22 May ist sie Völlig durch unglück in die Asche gelegt worden, daß nichts daVon übrig geblieben, als das sogenandte Islandt, und die Klozbahn.

Es hat diese stadt, noch ehe sie Von Gnädigster herrschafft die stadtsfreyheiten erhalten, allezeit und zwar Von undencklichen jahren her, zu handeln getrachttet, ist auch darinnen jederzeit glücklich gewesen; weßhalben ihr dann Anno 1610 Von dem damahligen herzog Wolfgang Willhelm die stadt-privilegia (daß sie dörfen aus sich selbsten mit zuziehung der beambteſn], Jährlich einen ganz neüen rath erwehlen, und daß die beambten ihnen in ihrer Jurisdiction keinen eingrif thun dörfen) Gnädigst mitgetheilt worden.

Nebst obgemelten mitgetheilten Stadts-privilegiis, sind ihr auch die handlung[s] privilegia, betreffendt Garn und leinenbandt, mit zuziehung der GarnMeister und handlungsgenossen, Von obgemeltem herzog eingewilligt und Confirmiert worden.

Solche aber bestehen kürzlich darin, daß die 4 GarnMeister, deren einer in OberBarmen, der ander in unterBarmen, der tritte in der stadt, der 4te in dem Ambt wohnhafft, die freyheit haben, die wieder die handlungs ordnung peccirende [verstoßenden], nach willkühr zu strafen, ohne daß einer deshalben zu appelliren Vermag; es müssen auch die handelsgenossen deshalben einen eydt schwöhren, und ist ihnen eine gewisse zahl des gewichts gesezt, wieViel garn sie jährlich bleichen dörfen, auch wann sie zu bleichen den anfang machen, und wieder aufhore[n] müsse[n].

Ihr handel wie gesagt, bestehet in garn und leinenbandt, welches erstere sie Von außwerts aus dem Lüneburgischen und Hessischen hohlen, dasselbe bleichen, und wiederumb, entweder ohnVerarbeitet, oder leinenbandt daVon gemacht, also Vertreiben; Daher sindt in dieser stadt und Ambt so Viel bleichen, Weber, und streichmühlen, auf welchen lezten das leinenbandt gestrichen und glat gemacht wird.

Wegen gemelten unglücks, da nemlich diese stadt anno 1687 ganz abgebrandt, ist ihnen Von dem Durchl[auchtigsten] izo regierenden Churfürsten und Hſerrn,] H[errn] Johann Wilhelm eine 20 jährige freyheit de dato des schadens, in welcher zeit sie aller schazzung und steüer frey seyn solle, Gnädigst mitgetheilt worden, daher sich diese stadt baldt wieder erholet und Vorizo wieder in einem guten standt ist.

Also nun, wie gesagt, bestehet dieser stadt nahrung Vornemlich im handel, und zwar obgemeltem in Specie; Sie handeln auch mit wein, korn, und allerhandt stoffen, was mann insgemein an einem orth benöthiget ist, doch sind die leztens Von keiner solchen achtung als die erste: Daßjenige was das landt umb die stadt Von früchten und Viehzucht trägt oder hat, ist nicht mehr, als was sie selbsten benöthiget: Die einwohner sind zeit der reformation meistens der so genandten reformirten religion zugethann gewesen, aber nach dem brandt haben sich auch Viele Von der Augspurgischen Confession [Lutheraner nach der confessio augustana] daselbst niedergelassen, und Vor etlichen jahren ist denen Patrib[us] Jesuitarum [Jesuitenpater] Von Gnädigster Churfürstl|[icher] landes herschafft ein kloster und Kirche zu bauen Vergönnet worden, daß also alle 3 in dem Römischen Reich placidirte religionen nunmehro an obgemeltem orth anzutreffen.

Leztens ist nicht zu Vergessen, weilen diese stadt im jahr 1709 Von de[m] jezt regierenden Churfürsten und H[errn,] H[errn] Johann Wilhelm das privilegium erhalten, ihre eigene streitigkeiten unter sich zu schlichten, oder Vielmehr aus ihnen selbsten einen Richter zu erwehlen, so ist sie nunmehro dem Ambtsrichter daselbst nicht mehr unterworfen, und genieset also eine Völlige freyheit einer stadt, und zwar solche, deren andere städt im landt sich gleichfals bisher bedienet.

[…]

Von dem Ambt Elverfeldt mit denen Barmen.

Die Barmen bestehen nur aus einem Kirchspiel, und haben einen besondern Richter; das Ambt Elverfeldt aber hat nur zwey Kirchspiel als (1) Elverfeldt, 2. Cronenberg, welche beyde, ja alle 3 EVangelischer Religion zu seyn sich bekennen. In diesem Ambt sindt Viele bleichen, worauf das garn gebleichet wird, und womit die kaufleüt, deren Viel in der stadt Elverfeldt wohnen, nachgehends grosen handel treiben; Nebst gemeltem nehren sich Viele bey dem ackerbau mit leinenbandt zu weben, dann aus dem gebleichten garn solches in menge gemacht wird: der leßer lasse sich gefallen hier zu lesen, was in beschreibung der stadt Elverfeldt gemeldet worden.

Karte des Ambtes Elberfeld von Erich Philipp Ploennies, entnommen aus: Erich Philipp Ploennies, Topographia Ducatus Montani, herausgegeben und bearbeitet von Burkhard Dietz, Neustadt/Aisch, 1988.

Der Constitutionelle Verein

Satzung des Constitutionellen Vereins.

Elberfelder Zeitung Nr. 121 vom 1.5.1848

entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

1.5.1848


Elberfeld, den 30. April. Eine zahlreiche Versammlung unserer Mitbürger ist gestern Abend zur Begründung eines conſtitutionellen Vereins in dem Saale des Hrn. Königsberg auf dem Döppersberge zusammengetreten. Dieselbe beschäftigte sich zuvörderst mit der Aufstellung derjenigen Gesichtspunkte, welche die Thätigkeit des Vereins zu leiten bestimmt sind und hat sich hierüber in folgender Weise ausgesprochen:

In der Ueberzeugung daß es wünschenswerth sei, die Kreise in welchen die Entwickelung des politischen Bewußtseins angestrebt wird, zu vervielfältigen, tritt der constitutionelle Verein zusammen, um durch Besprechung und Untersuchung derjenigen Fragen, welche das bürgerliche und staatliche Leben darbietet, eine Ueberzeugung über die praktische Lösung derselben zu gewinnen und zu verbreiten und dadurch auf eine bewußte Theilnahme der Staatsbürger an öffentlichen Angelegenheiten hinzuwirken. Derselbe bekennt sich zu den Grundlagen der constitutionellen Monarchie, der ausgedehntesten und berechtigtsten Berufung aller Staatsbürger, zu den öffentlichen Angelegenheiten und der Gestaltung Deutschlands, zu einer Staatseinheit unter einer die gemeinsamen Angelegenheiten leitenden Gesammtregierung.

Die Versammlung ging sodann dazu über, diejenigen Maßregeln und Ansichten zu besprechen, in deren Ausführung sie den Ausdruck dieser Grundsätze findet, damit über die Art wie sie dieselben auffaßt kein Zweifel stattfinden möge und sich zugleich vorläufig für ihre Arbeiten Gegenstand und Maaß feststelle.

Unter Festhaltung der bereits in jüngster Zeit gesetzlich festgestellten Rechte erblickte die Versammlung vorläufig in folgenden Sätzen die Richtpunkte für die Umgestaltung unseres öffentlichen Lebens:

1) eine im Einverständnisse der Fürsten begründete Reichsverfassung Deutschlands, welche der Reichsregierung diejenigen Angelegenheiten, welche ganz Deutschland betreffen, überweist und die Reichsgesetzgebung dem Zusammenwirken des Reichshaupts der Fürsten und der Abgeordneten anvertraut ;

2) die Staatseinheit Deutschlands für allgemeine Angelegenheiten erscheint nur dadurch für die Dauer gesichert, daß der König von Preußen an die Spitze Deutschlands als dessen Reichsoberhaupt gestellt wird ;

3) die Einzelstaaten fahren fort ihre besonderen Interessen innerhalb der durch die Reichseinheit gebotenen Beschränkungen zu wahren;

4) in Preußen werden die Gesetze, welche das besondere Interesse erfordern, durch die Vereinbarung des Königs und der Abgeordneten festgestellt;

5) der König ist im alleinigen Besitze der vollziehenden Gewalt, seine Minister sind dafür verantwortlich, daß die Ausübung derselben innerhalb der Schranken des Gesetzes erfolge

6) die Gemeinen verwalten sich selbst und so unabhängig als es die Rücksicht auf die Einheit des Staates gestattet; es werden ihnen nicht blos die Angelegenheiten, welche sie allein betreffen, sondern auch die, welche in ihnen zunächst zur Ausführung gelangen, überwiesen ;

7) auch in den höhern Verwaltungskreisen (Kreisen, Regierungsdepartements, Provinzen) gelangt der Grundsatz der Selbstregierung des Volkes zur Anwendung, ohne jedoch die Thätigkeit von Delegirten der Staatsregierung, welche durch deren nähere Beziehung zum Ganzen des Staates nöthig gemacht wird, auszuschließen ;

8) die innere und äußere Freiheit und Sicherheit Deutschlands werden durch eine geordnete Volksbewaffnung gewährleistet; die in dem ihr angehörigen stehenden Heere ihre Bildungsanstalt findet und sich an dasselbe anschließt. Eine Kriegsflotte vollendet das deutsche Wehrwesen;

9) die allgemeine Wohlfahrt Deutschlands werde gesichert durch eine die Nationalthätigkeit vertheidigende Zollgesetzgebung, durch eine Reorganisation der Gewerbe, welche, hervorgegangen aus einer die gegenseitigen Verhältnisse der Arbeiter und Arbeitgeber würdigenden Benutzung des Associationsrechtes, dem Stande der Arbeiter eine ehrenhafte Stellung in Gemeine und Staat gewährt, und durch Leitung der Auswanderung zur Begründung deutscher Colonien ;

10) für ganz Deutschland ein Strafrecht ein gerichtliches Verfahren; das Handelsrecht ist den Beschlüssen der Reichsgewalt anheimgegeben.

Die Versammlung behielt sich vor, im Laufe ihrer Arbeiten diese Sätze zu vervollständigen.

Bei den Verhandlungen über die Geschäftsordnung machte sich die Ansicht geltend, daß die Besprechungen vom Platze aus zu führen seien, theils um dem Ueberschweifen der Erörterung des vorliegenden reichhaltigen Stoffes in bloße rhetorische Uebungen auszuweichen, theils auch um diejenigen Kräfte für die Arbeiten zu gewinnen, welche bei einem Reichthum von Erfahrung und bei der vollendetsten Durchschauung des Gegenstandes doch sich nicht die Fertigkeit und Sicherheit der Rede zutrauen, um mit Zuversicht auf eine Tribüne zu steigen, welche daher kein Bedenken tragen werden sich in der Rede vom Platze aus, welche dem Character der geselligen Unterhaltung sich mehr anschließt, zu versuchen.

Der Verein beschloß seine Arbeiten am 3. d. M. Abends 7 Uhr fortzusetzen.

Der Politische Klub

Programm des Elberfelder Politischen Klubs

Elberfelder Zeitung Nr. 97 vom 6.4.1848

entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

6.4.1848


Es hat sich hier ein Verein gebildet, welcher sich den Namen „politischer Klub“ gegeben und sein Programm in folgender Weise festgestellt hat:
1) Begründung der konstitutionellen Monarchie und Fortbildung der konstitutionellen Verfassung, beides im Sinne der dem Wesen dieser Verfassung nach möglichsten Volksberechtigung.
2) Erstrebung eines in sich und nach Außen einigen Deutschlandes.
3) Beide Zwecke sollen erreicht werden mit den gesetzlichen Mitteln und auf gesetzlichem Wege.
4) Jeder ist Mitglied, der sich durch seine Unterschrift mit den in vorstehendem Programme ausgesprochenen Grundsätzen einverstanden erklärt, und sich zu einem monatlichen Beitrage von 2 1/2, Sgr. verpflichtet.

Das der Thätigkeit des Vereines gegebene Geschäftsreglement ist folgendes:
Die gewöhnlichen Versammlungen finden wöchentlich zweimal am Montage und Donnerstage Abends 7 Uhr statt. Die Leitung der Geschäfte und Verwendung der Beiträge wird einem Ausschusse von drei Personen anvertraut; — einem Präsidenten, einem Sekretair und einem Kassirer; welche durch Stimmenmehrheit auf einen Monat erwählt werden.

In der durch äußere bedenkliche Ereignisse wie durch die unvermeidliche Unruhe im Innern unseres Vaterlandes bezeichneten Uebergangsperiode ist es Bedürniß sich Klarheit über das Wesen der konstitutionellen Monarchie zu verschaffen, die durch dasselbe dargebotenen Fragen durch Vortrag und Besprechung sich eigen zu machen, und die Reife unseres Volkes zu dieser Staatsform zu bethätigen; die Bürger Elberfelds werden daher nicht säumen recht, zahlreich dem Vereine beizutreten.

Aufruf zur Begründung eines Kreisvereins für Volksbildung

„Aufruf zur Begründung eines Kreisvereins für Volksbildung”

Elberfelder Zeitung Nr. 290 vom 19.10.1844

entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

15.10.1844


Aufruf
zur Begründung eines Kreisvereins für
Volksbildung.

Festere Begründung und Erweiterung des Volksunterrichts, Beförderung der sittlichen und praktischen Bildung, Namentlich des Hand- und Fabrikarbeiters ist eine dringende, unabweisbare Aufgabe unserer Zeit. Was unser preußischer Staat dafür gethan , wie segensreich einzelne Vereine auf dem religiösen, oder dem streng praktischen Gebiete gewirkt, das ist bekannt ; — durchgreifende Resultate aber lassen sich nur von freien Vereinen einer sehr großen Zahl gleichgesinnter und thätiger Männer erwarten. Ein solcher Verein hat sich in Dortmund gebildet. Seine Statuten sind von den hohen Ministerien genehmigt. Was Dortmund in Westphalen that , das verdient in den Rheinlanden vor Allen Elberfeld und sein Kreis zu thun, — voranzugehen mit einem großen Beispiele zum geistigen und materiellen Segen so Vieler.

Das Bedürfniß liegt am Tage. Unsere Elementar=Schulen erfüllen würdig ihren hohen Beruf; die aufopfernde Menschenfreundlichkeit unserer edlen Frauen hat schon mehrere Kleinkinder=Schulen ins Leben gerufen ; auch arbeiten Sonntags=Schulen und ein Verein für junge Handwerker und Fabrikarbeiter rühmlich mit an dem großen Werke.

Reichen wir diesen Anstalten mit herzlichem Willkommen freudig die Hand, — es bleibt uns noch genug zu thun.

Noch fehlen uns eigentliche Fortbildungs Anstalten für die aus den Elementar=Schulen und dem elterlichen Hause Ausgeschiedenen. Befestigung des in der Schule Erlernten, Erwerbung nützlicher Kenntnisse für den praktischen Beruf, geistige Anregung mancherlei Art, und die Pflege eines ächt religiösen, sittlichen Sinnes — wem thun sie mehr Noth, als diesen kräftigen, aber der Verwilderung so leicht preisgegebenen Jünglingen! Wie manche gute Keime, die der erste Unterricht und das Beispiel der Eltern pflanzte, gehen nicht später durch die Verführung wilder Genossen, vor denen der junge Mann keinen Schutz findet, unwiederbringlich verloren !

Der Lehrling, der Geselle , meistens fremd am Orte der Arbeit, ohne Anhalt und Familien-Umgang, ist um 7 oder 8 Uhr Abends, wie auch fast den ganzen Sonntag von der Arbeit frei und sich selbst überlassen. Die Langeweile und der Mangel an würdiger Beschäftigung führen ihn in die Branntweinschenken oder in noch schlimmere Gesellschaft, oder lassen ihn am Abend in den Straßen sich herumtreiben. Und was wird hier gelernt als Rohheit und Unsittlichkeit!

Bahnen wir unserm deutschen Gewerbstande , einem so ehrenwerthen und nütztlichen, wie nur immer im Staate, den Weg zu einem würdigern Ziele; machen wir auch den Aelteren, den Meistern und Lehrherrn eine zugleich angenehme und nützliche Unterhaltung möglich; eröffnen wir endlich würdigen Lehrern — für ihre Mußestunden einen weitern, segensreichen , auch für ihre äußere Stellung ersprießlichen Wirkungskreis !

An diese Fortbildungsschulen würden sich dann, — und das ist ein zweites großes Bedürfniß, — in jeder Gemeinde guter Volksschriften anschließen, die in gleicher Weise den religiös-sittlichen Sinn beleben, und dem erwachten Streben nach intellektueller und technischer Weiterbildung würdige Nahrung bieten. Gute Volfsschriften sind zugleich am Besten geeignet, die Pest einer Geist und Herz vergiftenden Leserei auszutilgen.

Das Bedürfniß ist groß, aber auch die Mittel sind groß, wenn Viele, wenn Alle sich betheiligen. Und so ergeht denn unser Aufruf zur Begründung eines Kreisvereins für Volksbildung an sämmtliche Mitbürger unseres Kreises, an die Vorstände der Gemeinden und die Geistlichen und Lehrer, an die Meister und Fabrikherren, an Alle, denen das Wohl des Volkes, das Wohl des Staates am Herzen liegt. Jeder Einzelne ist ein wesentliches Glied des Ganzen, und einträchtiges Wirken unter dem göttlichen Beistande macht auch das Schwierigste möglich. Gott gebe seinen Segen dem guten Werke!

Indem wir nun sämmtliche Mitbürger unseres Kreises zu einer Generalversammlung im Assisen-Saale des hiesigen Rathhauses auf Sonntag den 27. October d. J., Nachmittags 4 Uhr, einladen, […]

Elberfeld, den 15. October 1844. Mehrere Bürger.

Eine Elberfelder Abendschule

„Bericht des Schulrats Sebstiani an die Düsseldorfer Regierung über eine Revision der Abendrealschule des Lehrers Lambertz“

HStAD Regierung Düsseldorf Nr. 2591, Bl. 39-42.

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

26. Januar 1846


Die Abends-Schule des Lehrers Lamberts zu Elberfeld zählt nach Aussage des p Lamberts selbst 40 Kinder, die zum Besuch des Abends-Unterrichts von 7 bis 9 Uhr verpflichtet sind.

Gegen 1/2 8 Uhr, waren am 19ten dieses, an welchem Tage ich die Schule besuchte, erst 14 Kinder in der Unterrichtsstube erschienen. Gegen 1/2 9, eine Stunde später, hatten sich nach und nach 18 eingefunden.

Die Abends-Schüler des Unterlehrers van Brakel, deren 34 sind, waren an diesem Abende mit der Schule [des] p Lamberts kombinirt, welche Kombination nach Lust der beiden Lehrer wechselseitig nicht selten stattfinden soll. Eine Kontrole scheint nicht stattzufinden. Die Pfarrer gehören nicht zu dem Ausschuß der Schul-Kommission, denen die Beaufsichtigung der Abends-Schulen anvertraut ist.

Von den van Brakel’schen Kindern waren gegen 1/2 8 Uhr 7, eine Stunde später im Ganzen 12 eingetroffen.

Es beweist diese geringe Zahl, wie schlecht für den Schulbesuch dieser Kinder gesorgt wird.

Allein diese Vernachlässigung gehört zu den wenigen Wohlthaten, die diesen unglücklichen Geschöpfen in ihrer Jugend zu Theil werden. Gäbe Gott, daß die Schulbehörde ihrer nur vollends vergäße! es lastete dann eine Plage weniger auf ihrem gedrückten Dasein.

Nach genauem Erfragen bei jedem einzelnen der anwesenden Kinder habe ich über das Loos dieser armen Geschöpfe im Allgemeinen Folgendes ermittelt.

Ein Theil derselben muß schon morgens früh um 5 Uhr, ein anderer um 6, wieder ein anderer um 1/2 6, allso alle zwischen 5 bis 6 Uhr das Ruhelager verlassen, um ihre zarten Glieder, nach dem sie ein spärliches und schlecht zubereitetes Frühstück eingenommen, unter eine von präzise 7 Uhr bis 12 Uhr ohne Unterbrechung fortdauernde Arbeit zu beugen. Eine kleine Stunde, von 12 bis 1 Uhr, wird ihnen zur Erholung und zum Mittagessen vergönnt, eingerechnet den Weg, den sie nach Hause zu machen haben, der für manche 10 Minuten, für einige so gar eine 4tel Stunde beträgt. – Präzise um 1 Uhr – hier gilt kein zu spät kommen – beginnt wieder das Mühewerk und dauert ohne Unterbrechung bis 7 Uhr in die Nacht fort. Beim Schlage 7 wird man sich nun für die armen Kinder freuen, daß es endlich nach einer 11stündigen Arbeit auchmal Brod und Ruhe gibt.

Doch nein; die Schulpflicht ruft die Hungerigen und Müden sofort unter die Zuchtruthe eines von der Tagesarbeit selbst ermüdeten und mürrischen Lehrers. Das Tageswerk hat die Unglücklichen noch nicht ganz ausgetrocknet. Es sind an dem edlern Theile ihres Wesens noch einige Säfte zurückgeblieben; die müssen noch ausgepreßt werden. Sie sollen ganz entseelt, ganz Leiche ihren Eltern in der tiefen Nacht um 9 Uhr zurückgegeben werden.

Ich sah wie die armen Geschöpfe nach überstandenen 11stündigen Leiden aus den Fabrikkerkern in den Schulsaal traten. Wie Schatten kamen sie Eins nach dem Andern herangezogen und ließen sich in dem halbdunkeln Licht einer fast ersterbenden Lampe, welche die armen Kinder des Öhles nicht werth zu erachten scheint, auf ihren Bänken nieder, um sich von Neuem der Folter eines dreifachen Feindes zu unterwerfen; des Hungers nämlich, der sie quält, des Schlafes, der sich ihrer bemächtigt, während der 3te, der Lehrer, mit der Zuchtruthe sie den Armen des Letzteren entreißt und durch seinen Unterricht ihm doch immer wieder zustößt. Ja wahrlich, der Unterricht, den die Gequälten erhalten, ist einschläfernd, ist folternd, ist geisttödtend.

Das Lesebuch, welches gebraucht wird, ist der [1]te Theil von Willbergs Lesebuch – ein Buch das auf mittlere Schulklassen, also auch noch zum Theil auf die Einübung eines mechanischen Lesens, berechnet ist und von den Kindern schon durchgemacht sein muß, bevor sie gesetzlich zu der Abends-Schule zugelassen werden dürfen. Fragt man nun ein l4jähriges Kind, welches nach vollendeten 9 Jahr das Unglück hatte, zur Abends-Schule zugelassen zu werden: was für ein Lesebuch hast du? So wird es antworten: Willbergs Lesebuch. Was für ein Buch hattest du voriges Jahr? Willbergs Lesebuch. Vor 2 Jahren? Wilbergs Lesebuch. Vor 3 Jahren? Willbergs Lesebuch. Vor 4 Jahren? Ebenfalls Willbergs Lesebuch. Also 2, 3, 4 bis ins 5te Jahr ein und dasselbe Buch, um die Kinder das nutzlose Manöver eines todten Buchstaben-Werks täglich einexerziriren zu lassen.

Es ist wahrlich unverantwortlich, daß die verwaltende Behörde so auffallende Uebelstände nicht aufdeckt und beseitigt[!]

Ich fragte nach den Schreibheftche[n]. Da griff der Lehrer in dunkeln Schrank mit beiden Händen, wie man in Heu und Stroh greift, und legt mir ein Gemenge von zerissenen und abgenutzten Schreibheftchen vor, [] aus denen er die einzelnen, wie sie bestimmten Kindern angehörten, nicht herauszufinden wußte. Bei näherer Nachfrage erfuhr ich, daß, wie der Lehrer sich ausdrückte, die Heftchen den Kindern dargeleiht seien. Es seien nämlich die Ueberreste von unbeschriebenen Blättern, welche die Kinder, welche zuletzt aus der Tages Schule entlassen worden, in ihren Heftchen der Schule hinterlassen hätten.

Durch die Schulverwaltung werde nicht gesorgt. Es seien indeß, was früher nicht geschehen, für das laufende Jahr von derselben 12 neue Heftchen bewilligt worden. So sorgt man für die Abendschule! Die armen Kinder leben von den Brosamen, die man am Abend nach dem Karrendienst den Hündlein vorwirft. Es versteht sich von selbst, daß an ein ordentliches Schreiben bei den Kindern unter diesen Umständen nicht zu denken ist. Die mehrsten könnten sich der Zeit nicht einmal mehr erinnern, wo ihnen die Heftchen mit dem unbeschriebenen Paar Rest-Blättern zugekommen waren.

Erfreulicheres bietet auch das Rechnen nicht. Die Fragen, womit die Lehrer die Kinder quälte[n], bewegten sich nicht [ü]ber die 2-3 Groschen hinaus für welche sie täglich ihr junges Leben den Fabrikherrn verkaufen müssen. Man glaubt sie weit genug gebracht zu haben, wenn sie ausrechnen können, wieviel Stunden sie dem von der Natur gebotenen Schlafe und der Ruhe täglich entziehen müssen, um ihre traurige Existenz zwischen Sterben und Leben einem frühen Grabe entgegen schleppen zu können. Ein solches Groschen und Pfennig-Berechnen ist zwar practisch und recht gut; allein wenn dasselbe nach tausendmaliger Widerkehr immer nochmal wiſe]derkehrt und das Spulen-Gesche[uer] in den Köpfen der Kindern von Neuem wieder aufweckt und bis in den Schlaf hinein noch vibriren läßt, so ist es nur eine nutzlose Quälerei der Kinder.

In der beschriebenen Verfassung fand ich die Abends-Schule des Lehrers Lamberts und des Unterlehrers van Brakel.

Dieselbe soll indeß, wie der [p] Lamberts und der Pfarrer Friderici meinen, bei weitem nicht die schlechteste in der Stadt Elberfeld sein. Beide erkennen indeß an, daß in ihr nur Rückschritte gemacht werden, wie es denn bei dem Uebermaaß von Anstrengung der jugendlichen Kräfte nicht anders möglich ist, als daß die in der Tagesschule gewonnenen Eindrücke aus den zarten Seelen der Kinder wieder heraus gequält werden.

Bevor die armen Geschöpfe um 9 Uhr nach Hause entlassen werden, wollte ich, mißtrauisch gegen das Schicksal, welches ein Vergnügen darin zu finden scheint, sie zu verfolgen, mir Sicherheit verschaffen, ob nun endlich ihre Quaal für diesen Tag zu Ende sei und fragte daher, wann sie ihr Abendbrod bekämen und zu Bette gingen? Aus ihren Antworten ergab sich, daß den mehrsten, sobald sie nach Hause kommen, Brod und Ruhe zu Theil wird. Bei einigen aber ist das Maaß der Leiden noch nicht erfüllt. [Sie] müssen den Eltern noch spulen. Wie lange? Bis 11, 12, mannigmal 1/2 1 Uhr Uhr. -Von Morgens 7 bis 1/2 1 Uhr Nachts!!

Möge Eine Hochlöbliche Regierung aus dem Vorstehenden geneigtest Veranlassung nehmen eine nähere Revision sämmtlicher Abends Schulen in Elberfeld zu verfügen und hiernach eventuell auf irgend eine Weise eine Verbesserung derselben herbeiführen. Ich habe bei meiner vorlezten Anwesenheit in Barmen mit dem dortigen Oberbürgermeister die Sache schon besprochen und hat dieser eine Einrichtung, wie sie in Ratingen oder in Werden stattfindet, so wenig unausführbar gehalten, daß er mir sagte, er habe schon einleitende Besprechungen mit einigen Fabrikherrn in Betreff dieses Gegenstandes gehabt. Der Ober-Burgermeister Carnap lag krank darnieder, was mich verhinderte, ihm die Sache vorzutragen.

Die neue Schuleinrichtung

„Bekanntmachung an die Bewohner unserer Sammtgemeinde in Betreff der neuen Schuleinrichtung“

Annalen für 1829

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

1829


Jeder aufmerksame und denkende Mensch sieht ein, daß in unsern Tagen der Jüngling, welcher in die Welt treten soll, und der Bürger , welcher zur Herbeiführung seines Glückes in seinem Gewerbe mit Ehre und Erfolg wirken will, mehr wissen, kennen, verstehen und leisten muß, als in der vorigen Zeit gefordert wurde. Täglich werden in den Naturwissenschaften, in der Physik, Chemie, Mechanik etc. neue Entdeckungen gemacht, und von Denkenden und Verständigen die auf jene Entdeckungen sich gründenden Erfindungen bei den Arbeiten in Werkstätten, Fabriken, Manufacturen, Künsten etc. angewendet. Viele Geschäfte des Gewerbstandes ändern daher sich unaufhörlich, und mit den Kenntnissen, welche der Lehrling in den Lehrjahren sich erwirbt, mit den Fertigkeiten, die er sich einübt, und den Handgriffen, die er sich aneignet, und durch welche er zu einem Beruf-Fache gleichsam nur abgerichtet wird, reiht er also, wie es wohl ehemals war, in der Folge und für sein ganzes Leben nicht mehr aus, um seinen Posten als Geschäftsmann und ehrenwerther Bürger auszufüllen. Der junge Mensch muß deshalb in unserer Zeit früh kräftig angeregt , vielfach geistig geübt, mit mannigfachen, gründlichen Kenntnissen bereichert, mit bildenden Fertigkeiten vollkommen ausgestattet und so hinlänglich befähigt werden, mit denkendem Kopfe und durch eigenen verständigen Fleiß die Schätze des Wissens sich zu erwerben, die zur Erstrebung einer höhern Stufe der echten Bildung ihm nöthig, und zur bessern und einträglichern Betreibung der bürgerlichen Berufsgeschäfte ersprießlich sind.

Die Unterrichtsanstalten, sowohl die öffentlichen als die Privatinstitute, in den Ortschaften der Rheinprovinzen konnten, ihrem eigentlichen Zwecke nach, und ohne diesen aufzugeben, oder mangelhaſt für die Erfüllung desselben zu wirken , die Lehrgegenstände und Beschäftigungen der Zöglinge und Schüler nicht mit Hinsicht auf Bildung für den künftigen Stand derselben wählen, und wenn es geschah, so war die Einrichtung der Anstalten doch von der Art, daß sie die für den bürgerlichen Stand nothwendige Schulbildung unmöglich gehörig befördern und vollenden konnten. In Erwägung dessen trugen die achtbaren Landstände dieser Provinzen Sr. Majestät dem Könige den Wunsch vor, daß Bürgerschulen errichtet werden mögten. In diesen sollte nicht allein, wie in allen christlichen Lehranstalten, die Bildung zum Christen-und echten Menschen beabsichtigt werden, sondern auch jeder Lehrgegenstand und jede einzuübende Fertigkeit auf das Praktische abzielen, mehr Sachen als Formen gelehrt werden , der Schüler die Gegenwart recht auffassen lernen, er sich für das werkthätige Leben in der bürgerlichen Gesellschaft vorbereiten und seine geistige Vorbildung vollenden.

Der Aufforderung der Königlichen Regierung zufolge und unter besonderer Leitung derselben haben die verschiedenen kirchlichen und bürgerlichen Behörden unserer Kommune in Verbindung mit der frühern städtischen Schul=Commission einen Plan entworfen, dem gemäß unser gesammtes Schulwesen ein zusammenhangendes Ganzes ausmacht und in welchem das Bedürfniß in Hinsicht auf Unterricht und Schulbildung der Kinder für die verschiedenen Stände berücksichtigt und befriedigt werden soll. Für unsere Stadt, die in Betreff der Gewerbthätigkeit einen bedeutenden Rang im Staate einnimmt, war ein Schulwesen, in Beziehung auf den Bürgerstand eingerichtet, schon lange nothwendig. Das Königl. hohe Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat nun vermöge Rescripts vom 3. Februar a. c. eine Schuleinrichtung für unsere Kommune genehmigt, so daß nicht allein die ursprüngliche gemüthige und geistige Kraft unserer Jugend nach den Hauptrichtungen hin in Thätigkeit gesetzt und in ihr der Grund zur christlichen Erziehung und menschlichen Bildung gehörig angebaut, sondern auch ihr die für das verständige, thätige Bürgerleben allgemein erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten hinreihend und jedem Knaben und Mädchen diejenige Vorbereitung zum sichern Fortschreiten in der Bildung ganz zu Theil werden könne „ die vernünftige Eltern nach Bedürfniß und nach dem künftigen Berufe der Kinder für nöthig erachten und wünschen.

Die Schul=Commiſſion hat sich bisher mit den Vorarbeiten zur Verwirklichung des Schulplanes beschäftigt, welche so weit gediehen sind, daß in den bestehenden Lehranstalten und in denen, welche schon jetzt eingerichtet werden können, am Anfange des neuen Schuljahres, nemlich am 1. des künftigen Novembers mit Genehmigung der höhern Landesbehörde der Unterricht dem Plane gemäß ertheilt wird.

Die schon bestehenden Elementarschulen sind:

a. in der Stadt

1) auf der Aue mit zwei Klassen,
2) im Island mit drei „
3) im Thomashof mit drei „
4) auf dem Hofkamp mit 3 Klassen,
5) auf der Gathe mit vier „
6) die Knabenschule der kathol. Gemeinde mit zwei Klassen,
7) die Mädchenschule der kathol. Gemeine mit zwei Klassen,
8) die Schule am neuen Teich mit zwei Klassen ,
9) die Schule am Wüstenhof “ “ „

b. im Kirchspiel

10) auf Uellendahl,
11) auf dem Katernberg,
12) vor dem Arrenberg,
13) am Langenfeld mit zwei Klassen,
14) am Trübsal “ “ „

In der Elementarschule soll gelehrt werden, was das Kind als Mensch, Christ, künftiger Unterthan des Landes und brauchbarer Bürger der Welt nothwendig denken, verstehen, wissen und können muß, Die Haupt-Lehrgegenstände der Elementarschulen sind:

a) Uebung in einem mit Nachdenken verbundenen Auswendiglernen und deutlichen , verständigen Hersagen dessen, was immer über die wichtigsten und heiligsten Angelegenheiten des Menschen, über Gottesfurcht, Frömmigkeit, Rechtschaffenheit, Bestimmung des Menschen, wahres Christenthum etc. richtig und gründlich belehren, vor der Sünde ernstlich warnen, zum Besserwerden und Rechtthun kräftig ermuntern, im Leiden beruhigen und trösten und im Genuß der Freude schuldlos erhalten kann.

b) Deutliches, richtiges, fertiges Lesen der Druck= und Schreibschrift.

c) Reinliches leserliches , fehlerfreies Schreiben,

d) Verständiges, richtiges und schnelles Rechnen im Kopfe und auf der Tafel.

e) Die Muttersprache zur Uebung im verständigen und richtigen Gebrauch derselben in Rede und Schrift, und im Nachdenken über Begriffe, die in der Lehr- und Büchersprache unentbehrlich sind, z. B. Ursache, Mittel, Zweck, Verhältniß, Kennzeichen etc.

h) Einfaches, sanftes, liebliches Singen der Melodien der Kirchengesänge.

Andere wichtige Gegenstände des Unterrichts der Elementarschulen sind alle Belehrungen, welche dazu helfen, auf die zunächst umgebenden Dinge und auf die Erscheinungen in der Natur aufmerksam zu machen — durch welche das Kind Gott in seinen Werken kennen und ihn bewundernd verehren lernt — welche auf Erhaltung: der Gesundheit und des Lebens Einfluß haben — welche dazu beitragen können, schlechte Sitten, verderbliche Vorurtheile und abergläubige Vorstellungen fortzuschaffen — welche Anhänglichkeit an das Vaterland und Liebe zu demselben und zum Landesherrn befördern — überhaupt Alles, was die Volksbildung erhöhen kann, sobald jenes Nothwendige und Wesentliche des Elementarunterrichts darüber nicht vernachlässigt wird.

Jeder Unterricht in der Elementarschule soll so ertheilt werden, daß dadurch die Denkkraft des Schülers erregt, geübt, durch Uebung erhöht, der Schüler zum Lernen befähigt, der Wille auf das Gute gerichtet, das Gefühl für das Gutseyn, Besserwerden und Rechtthun belebt und die Sprache in Beziehung auf das Verstehen der Lehre und das deutliche und richtige Sprechen und Schreiben des Schülers ausgebildet werden kann.

Damit die Schulzeit der Elementarschüler nicht mehr wie bisher, durch die drei verschiedenen Tags- und Abendschulen zersplittert werde, jeder Schüler den erforderlichen und genügenden Unterricht unverkümmert erhalte, und der kostspielige, für ächte Schulbildung oft ganz fruchtlose und in mancher Hinsicht nachtheilige Privatunterricht wegfallen könne, sind die bis jetzt in den Elementarschulen üblichen 36 Lehrstunden wöchentlich folgendermaßen vertheilt: Alle Tage in der Woche soll Morgens von acht bis zwölf, viermal Nachmittags von zwei Uhr bis fünf unterrichtet werden, und die beiden Nachmittage, Mittwochs und Sonnabends, sind der Fortbildung und Erholung der Lehrer und der freien Bewegung der Schüler bestimmt, (…)

Raumknappheit in der katholischen Schule in Elberfeld

Antrag des Lehrers Hubert Ulrich von der katholischen Schule in Elberfeld an die Kurfürstliche Schulkommission in Düsseldorf

StA Wuppertal L I 129

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

4. Dezember 1805


Ich hab zwar gleich Anfangs gesucht, die hiesigen Schüler, deren Anzahl itzt 59 beträgt, in gehörige Classen abzutheilen; allein die innere Einrichtung des Schulzimmers ist nicht geeignet, diese Abtheilungen gehörig beobachten zu können, weil 5 alte niedrige Bänke, 1 Schreibbank und 2 baufällige und wankende Tische das ganze Geräthe des Schulzimmers ausmachen, deren Anzahl zu gering ist, indem die Kinder allzugedrängt sitzen müßen; auch gestattet deren Stand nicht, die Kinder alle beobachten zu können, welches doch hie um desto nothwendiger ist; weil die hiesige Jugend wider mein Erwarten sehr ausgelassen und ungesittet ist, und an gar keine Ordnung gewohnt war, die ich auch nicht einführen und beobachten kann, wenn mir vor allem die höchstnöthige Schulbanke nicht angeschafft werden; Ich hab mit einem hiesigen Schreiner gesprochen, der sich erboth, die größere doppelte Bänke per Fuß für 1 Reichstaler zu verfertigen: Ich bitte daher mir baldigst die nöthige Bänke verfertigen zu lassen, indem die Zahl der Schüler sich täglich vermehrt, ich aber keinen Platz mehr für selbige habe. Ich bleibe mit tiefester Ehrfurcht
Der Churfürstlichen Schulcommission
Demütigster
H. Ulrich Lehrer zu Elberfeld!

Berufsschein des Lehrers Franz Abraham Fuchs

Berufsschein des Lehrers Franz Abraham Fuchs

StA Wuppertal L I 129

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989

2. Juni 1838


Nachdem Sie, Herr Franz Abraham Fuchs, zum Elementarlehrer an der evangelisch-lutherischen Pfarrschule im Thomashof, hieselbst, berufen und ernannt worden sind, wird Ihnen über die mit dieser Stelle verbundenen Obliegenheiten und Verpflichtungen, Einkünfte und Vortheile, gegenwärtige Berufs=Urkunde ausgefertigt.

1. Sie haben an allen Wochentagen, Vormittags von acht bis elf Uhr und ebenso, mit Ausnahme des Mittwochs und Sonnabends Nachmittags von ein bis vier Uhr die Schuljugend in allen Elementarkenntnissen, namentlich in der deutschen Sprache, im Lesen, Schreiben, Kopf= und Tafelrechnen, Singen, insbesondere der Kirchenmelodien, und in der biblischen Geschichte, so wie auch in andern der Jugend nützlichen Kenntnissen, nach einer guten Methode treulich und gründlich zu unterrichten, und durch Ihren Unterricht dahin zu wirken, daß die geistigen Kräfte der Kinder geweckt und ausgebildet werden. Die jährlichen Ferien sind: Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, von Donnerstag vor Charfreitag bis Donnerstag nach Osternund endlich vierzehn Tage im Herbste, zu einer Zeit die von der Schul=Commission als die schicklichste erkannt und bestimmt wird.

2. Ganz vorzüglich haben Sie sowohl durch Ihren Unterricht, als durch Ihren Wandel und Ihr Beispiel dahin zu wirken, daß die Ihnen übergebene Jugend zur Frömmigkeit und Gottesfurcht erweckt, mit Liebe zu Gott und zu Jesu und seinem Worte erfüllt, und zu einem frommen, gesitteten und bescheidenen Betragen, wie es einer christlichen Jugend geziemt, namentlich auch zur Ehrfurcht vor der Obrigkeit und den Landesgesetzen wie Liebe zu König und Vaterland, angeleitet werde. – Sie haben deshalb die Kinder mit Bibelsprüchen, erbaulichen Liederversen, so wie auch mit dem Inhalte, der bei den Gemeinden eingeführten Katechismen nach Anleitung der Herren Pfarrer bekannt zu machen, den Unterricht jedesmal mit Gebet zu beginnen und zu beschließen, der Jugend durch fleißige Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste mit einem guten Beispiel vorzuleuchten, und dieselbe soviel an Ihnen ist, zu einem gedeihlichen und gesegneten Kirchenbesuch anzuhalten, überhaupt Alles anzuwenden, was zur Erreichung frommer und gottesfürchtiger Gesinnung, der Vaterlandsliebe gereichen möge.

3. Die Schulzucht haben Sie mit väterlichem Ernst und mit Liebe zu handhaben, und Ihre Strafen, die niemals, bei Vermeidung der gesetzlichen Ahndung in Mißhandlung ausarten dürfen, immer so einzurichten, daß sie als wahre Besserungsmittel des Sinnes und des Wandels der Kinder wirken. Bei vorkommenden Störungen und Hemmungen Ihrer amtlichen Wirksamkeit, namentlich bei Zwistigkeiten mit den Eltern der Kinder, haben Sie sich an den Schulvorstand zur Beseitigung derselben zu wenden.

4. Sind Sie verbunden die von der Schulcommission für erforderlich gehaltene Anzahl Gehülfen bei Ihrer Schule zu halten, welche in den andern Klassen den Unterricht ertheilen; dieselben ohne besondere Vergütung in Ihre Wohnung aufzunehmen und zu beköstigen. Die Anstellung dieser Gehülfen geschieht nach den darüber bestehenden höheren Verordnungen. Ueber den Wandel und die amtliche Wirksamkeit derselben haben sie sorgfältig zu wachen, und stets dahin zu sehen, daß Unterricht und Schulzucht von denselben auf eine zweckmäßige Art ertheilt und gehandhabt werde.

5. Ueber den Schulbesuch der Jugend haben Sie in Gemäßheit der darüber bestehenden und noch zu erlassenden höhern Verordnungen genau Aufsicht zu führen, die Schulversäumnisse sorgfältig zu vermerken, und die darüber aufzustellenden Listen zur rechten Zeit einzureichen, überhaupt aber durch zweckmäßiges und weises Benehmen mit den Eltern des Schulbezirks, so wie durch treue Erfüllung Ihrer Pflichten dahin zu wirken, daß der Schulbesuch nach seiner Wichtigkeit und seinen segensreichen Wirkungen immer mehr erkannt, und dadurch immer regelmäßiger und die Schulversäumnisse immer seltener werden.

6. Ueber die Vertheilung der Unterrichtsgegenstände haben Sie einen Stundenplan anzufertigen, und solchen, nachdem er von der Schulcommission revidirt und festgestellt ist, in der Schulstube anzuheften und nach diesem Stundenplan den Unterricht regelmäßig zu ertheilen. Die Einführung neuer Schulbücher darf nicht ohne Vorwissen des Schulvorstandes und Genehmigung der Behörde geschehen.

7. Alljährlich haben Sie, wenn es von Ihrer vorgesetzten Behörde für dienlich erachtet wird, eine öffentliche Schulprüfung auf eine zweckmäßige Weise zu veranstalten und das Programm zu derselben vorher dem Schulvorstande vorzulegen.

Ueberhaupt aber erwarten wir von Ihnen, daß Sie die Wichtigkeit Ihrer amtlichen Stellung stets erkennen, Ihre Fortbildung eifrig erstreben, die Pflichten Ihres Berufs mit Liebe und Eifer erfüllen, den gegenwärtigen oder noch zu erlassenden Verordnungen der Schulbehörde treulich und willig nachkommen, Ihren Vorgesetzten alle geziemende Achtung und Folgsamkeit beweisen, und überhaupt Ihr Amt so wahrnehmen werden, wie es einem gesitteten und frommen Lehrer der Jugend geziemt und wie Sie es vor Gott und Ihrem Gewissen verantworten können.

Für die treue Erfüllung Ihrer Berufspflichten erhalten Sie:

1. Das gesetzliche Normalgehalt von sechs und sechszig Thalern zwanzig Silbergroschen preußisch Courant.

2. Eine nach den Verhältnissen der Schule bemessene persönliche Zulage von dreizehn Thalern zehn Silbergroschen, wogegen wir uns dreißig Freistellen für arme Kinder vorbehalten, deren Verleihung der Schulcommission zusteht.

3. Für jeden qualificirt und vorschriftsmäßig angestellten Gehülfen eine jährliche Besoldung von vierzig Thalern.

4. Von jedem Schulkinde erhalten Sie ein monatliches Schulgeld von 7 1/2 Silbergroschen und von den Schreibschülern noch einen Silbergroschen mehr, außerdem für das Wintersemester das herkömmliche Kohlengeld. Hinsichtlich der etwa vorkommenden Restanten haben Sie nach den bestehenden Verordnungen zu verfahren. Für die Ihnen von der Armen=Verwaltung überwiesenen Armenkinder wird Ihnen das Schulgeld zu dem Satze von drei Silbergroschen monatlich, nach dem wirklich genossenen Unterricht der höhern Verordnung gemäß vergütet.

5. Freie Wohnung im Schulhause.

Noch bemerken wir, daß für die Wittwen der hiesigen Elementarlehrer, eine durch den Herrn Dr. Wilberg gestiftete Wittwenkasse besteht, zur Theilnahme an derselben sind Sie verpflichtet und berechtigt, wie die Statuten dieser Stiftung solches näher bestimmen.

So geschehen Elberfeld am zweiten Juni 1800 acht und dreißig
Die Schul=Commission
Namens derselben:
v.Carnap

Kinderarbeit im Wuppertal I

in: LHA Koblenz, Best. 403, Nr. 8082, Bl. 123 ff.

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989.

Bericht des Barmer Bürgermeisters Wilckhaus an den Regierungsrat von Viebahn, Düsseldorf

12. Mai 1837


In Folge der mit Euer Hochwohlgeboren vor etwa 8 Tagen gepflogenen Unterredung die Arbeiten in der hiesigen Baumwoll=Spinnerei der Herren Wittenstein & Reinhold mit Rücksicht auf die Stundenzahl und Jugend der Kinder betreffend; beehre ich mich Euer Hochwohlgeboren auf den Grund meiner eingezogenen Erkundigungen nach Absprache ausseramtlich ganz ergebenst zu berichten.

Es sind in dieser Fabrik Kinder von 8. 9. 10 pp. und Erwachsenen beiderlei Geschlechts bis zu einem Alter von 25. und mehreren Jahren beschäftigt und zwar auf folgende Weise,

während dem Sommerhalb=Jahr beginnt die Arbeit: Morgens präcise um 5 Uhr, wer einige Minuten zu spät kömmt verfällt in eine Strafe von 6 Pfennig, welche ihm von seinem kärglichen Wochenlohn gekürzt wird, entfernt wohnende Kinder müßen wie ich es aus dem Munde der Eltern selbst gehört habe, schon gleich nach 4 Uhr aufstehen, um zur rechten Zeit dorten zu seyn, um so zu sagen 13. Stunden eingesperrt zu werden.

Gegen 8. Uhr Morgens wird den Kindern von ihren Eltern oder Angehörigen ihr kärgliches Frühstück in die Spinnerei gebracht, und durch die Thüre der Arbeits Locale gereicht, der Genuß desselben muß aber während den Arbeiten welche ununterbrochen bis um 1 Uhr fortgehen, statt finden.-

Von 1 bis punkt 1/2 2 Uhr wird die Spinnerei stille gesetzt, und während dieser Zeit müßen die Kinder resp: sämmtliche Arbeiter wovon keiner nach Hause gehen darf, ihr Mittags Mahl, das ihnen auch wieder durch ihre Angehörigen muß hingebracht, genossen, haben sie dann bis um 1/2 2. Uhr noch einige Minuten übrig, dann dürfen sie seit etwa 3 Wochen eben an die Luft gehen, früher wurden sie von Morgens 5 bis Abends 7 Uhr nicht an die Luft gelassen, und es scheint daß diese zwar kleine und wohl nicht hinreichende Einrichtung durch jenen Euer Hochwohlgeboren bekannten Aufsatz des Herrn Landtags=Deputirten Johann Schuchard in No. 25 des Westphälischen Anzeigers hervorgerufen worden.- Nachdem die Kinder nun 13. Stunden (doch zur Steuer der Wahrheit muß auch dieses gesagt werden) in geräumigen Localen eingeschlossen gewesen, soll auch ihr Geist noch wirksam und beschäftigt werden und von 7 bis 8 Uhr Schul-Unterricht genießen, also 14 volle Stunden müßen diese kleinen Wesen mit Hände und Kopf arbeiten, – um per Woche 12, 15, 18. bis 20. Silbergroschen zu verdienen die Größeren resp. erwachsenen Arbeiter bekommen 25 Silbergroschen bis zu 1 Taler 5 à 10 Silbergroschen:

Im Winter Halb=Jahr beginnt die Arbeit erst Morgens um 7 Uhr und endigt Abends um 9 Uhr; es ist selbstredend, daß die armen Eltern der Kinder ihnen von dem kleinen Verdienst keine Schutz gewährende Kleidung anschaffen können, und so sind diese armen Kleinen in ihrem Berufe auch noch der oft strengen Kälte und schlechten Witterung ausgesetzt dagegen sind sie in den Fabriklocalen in körperlicher Hinsicht oft bedeutend besser wie zu Hause aufgehoben, während des Winterhalbjahres entbehren die Kinder an den Wochentagen die Schule und es wird ihnen dagegen ein nothdürftiger gewiß unzureichender Unterricht, Samstags von 2 bis4 Uhr ertheilt, da aber das Schul=Local nicht einmal die Hälfte der Kinder fassen kann, so wird ein Theil denselben entbehren müßen, auch ist wohl anzunehmen, daß die Kinder selten durch ihre Eltern darzu angehalten, an der Samstag=Schule Theil nehmen werden, und endlich wohl kein Gesetz besteht wodurch sie darzu angehalten werden könnten, dagegen dürfte der mangelhafte und unzureichende Schul=Unterricht an den Wochentagen wohl nicht im Sinne und Einklang mit der Allerhöchsten Kabinets=Ordre vom 14. May 1825. resp. 20. Juny 1835 seyn, und werde ich Veranlaßung nehmen dieses besonders in der nächsten Sitzung der Schul=Commission zur Sprache zu bringen.

Nach dieser getreuen und wahren Darstellung scheint es mir wünschenswerth, daß keine Kinder in dem zarten Alter von 8. A 12. Jahren wie es so viel es mir bekannt in England der Fall ist, in solchen Fabriken dürften beschäftigt werden, und daß sie strenge angehalten würden, diese ihre Jugend Jahre zur Schul=Unterricht zu benutzen, um jener Allerhöchsten Landesväterlichen Bestimmung zu genügen, und dadurch zu künftigen brauchbaren Staatsbürgern in etwa heran gebildet zu werden, ob aber durch eine solche strenge durchführende Maaßregel den Fabrik=Besitzern namentlich den Inhabern von Spinnereyen dadurch nicht entgegen gearbeitet resp. ihre Concurrenz in dieser Beziehung mit dem Auslande resp. England erschwert würde, indem erstere dann, erwachsenern Kindern von 14 Jahren und älter, zu höhern Löhnen benutzen müßten, dürfte gleichfalls nicht unerwogen bleiben, und will ich mir darüber kein näheres Urtheil erlauben.

Kinderarbeit im Wuppertal II

in: LHA Koblenz, Best. 403, Nr. 8082, Bl. 113 ff.

entnommen aus: Entnommen aus: Tania Ünlüdag, Historische Texte aus dem Wupperthale. Quellen zur Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, Wuppertal 1989.

Bericht des Regierungsschulrats Altgelt an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Freiherrn von Bodelschwingh-Velmede. (Auszüge)

29. Juni 1837


Euer Hochwohlgeboren verehrlichen mündlichen Aufforderung vom 27 dieses Monats zufolge bin ich sogleich nach Barmen abgereist, und ermangele nicht, das Resultat meiner Untersuchung der Zustände der Kinder in den baumwollen Spinnereien des Herrn Oberempt zu Rauenthal und des Herrn Wittenstein zu Wupperfeld in den beiden Anlagen ehrerbietigst zu überreichen, und das mir anvertraute Reglement der erst genannten Fabrik ganz gehorsamst zurückzureichen.

Daß diese Kinder übermäßig angestrengt werden, ist meines Erachtens erwiesen, und nicht einmal von den Werkmeistern und Aufsehern, mit denen ich mich vielfach unterhalten habe, in Abrede gestellt worden.

Einen Theil der Schuld der körperlichen und geistigen Verkrüppelung ist aber den Ältern zuzuschreiben, welche in Armuth und Elend die Kinder zeugen und gebären, und sie von der Geburt an an allem Nöthgen Mangel leiden lassen.

Nahrung, Kleidung, Schlafstätte alles fehlt diesen armen Kindern, so daß viele von ihnen vorziehen in der Fabrik zu schlafen und an den Thüren zu betteln, als zu Hause mit den Ältern zu essen und sich dort nieder zu legen.

Die Speise, welche den Kindern zum Mittag gebracht wurde, war der Masse nach durchgehends mehr als Kinder des Alters zu essen pflegen, aber ohne Fett und Geschmack, Kartoffel und etwas Gemüse in Wasser das lau warm, und eine Schnitte Brod.

[…]

Die Baumwollen=Spinnerei des Herrn Oberempt im Rauenthal, Gemeinde Langerfeld Kreis Hagen beschäftiget durchgängig 200 Personen, darunter 2/3 Kinder zwischen 9 und 14 Jahren.

Die Arbeitszeit ist:

im Sommer
von 5 bis 11 und von 1 bis 8;
im Winter:
von 6 bis 11 und von 1 bis 9 Uhr
demnach durch alle Jahreszeiten täglich 13 Stunden.

Die Stunde von 11 bis 12 wird zum Schulunterricht benutzt, und von 12 bis 1 Uhr zum Mittagessen freigegeben.

Da die beiden Dachstuben des thurmartigen Gebäudes zu Schulzimmern benutzt werden, und nur die in der Nähe wohnenden Kinder um Mittag zu den Ältern gehen, so fehlt es nicht an Kindern, welche täglich fünfzehn Stunden lang in demselben Gebäude sind.

Wolf, Blowing und Spreading heißen die drei Maschinen, welche zur Reinigung der Wolle benutzt werden, und deren Betrieb die Räume mit einem dichten Staube erfüllt.

An dem Wolfe wird nur 6 Stunden des Tages von einem Erwachsenen und einem Knaben gearbeitet, an den beiden andern Reinigungsmaschinen aber den ganzen Taghindurch, woran 5 Knaben beschäftiget sind.

Summa 6. In dem ersten Kratzenzimmer sind beschäftiget 15, in dem zweiten ditto 17, Knaben unter 16 Jahren. In dem 1sten Verspinnszimmer 26, 2[. Zimmer] 44, 3[. Zimmer]45 Knaben unter 12 Jahren Knaben unter 12 Jahren und Mädchen desselben und höhern Alters.

Summa Summarum: 153

An dem Wolfe wird verdient per Woche 1 Taler an dem Blowing 1 Taler, an dem Spreading 24 Silbergroschen, in dem sogenannten Kratzenzimmer 18 bis 30 Silbergroschen, und an den Verspinnsmaschinen 15 bis 45 Silbergroschen.

Für den Schulunterricht erleiden die Kinder keine Abzüge, vielmehr erhalten die Lehrer eine Entschädigung aus den Armencassen der kirchlichen Gemeinden, per Kind und Jahr 1 Taler.

Ich fand in der untersten Classe der Schule unter dem Lehrer Weber der Dorfschaft Heckinghausen versammelt:
27 Knaben
24 Mädchen
51 Kinder unter 12 Jahren, darunter fünf zuvor noch in keiner Schule gewesen, sammt und sonders in den ersten Anfängen des Elementarunterrichts; nothdürftig zum Lernen angeregt. In der ersten Classe waren unter der Leitung des Lehrers Kappe zu Rittershausen versammelt:
24 Knaben
34 Mädchen
58 Kinder
unter 14 Jahren, welche in den ihnen vorliegenden biblischen Historien lesen konnten. Mit dem Schreiben ging es schlecht, und konnten nicht alle das Ein mal Eins aufsagen, noch auf Befragen antworten, dagegen wußten die Schüler beider Classen einige Liederverse auswendig zu singen, in dieser Classe waren 5 Kinder, welche zuvor in keiner andern Schule gewesen, und daran leicht kenntlich, daß sie am meisten zurück waren.

Die Spinnerei des Herrn Wittenstein zu Wupperfeld beschäftiget 140 Personen, darunter 60 zwischen 9 und 14 Jahren.

Die Arbeitszeit ist
im Sommer
von 5 bis 1 und von 2 bis 7;
im Winter
von 6 bis 1 und von 2 bis 8 Uhr.
demnach durch alle Jahreszeiten täglich 13 Stunden.
Die Stunde von 1 bis 2 Uhr ist für das Mittagessen freigegeben.
Im Sommer wird von 7 bis 8 Uhr Abend in einem nahe liegenden Hause Schule gehalten; im Winter aber ist der Unterricht auf den Sonntag Nachmittag beschränkt.

Für den Schulunterricht erleiden die Kinder keinen Abzug vielmehr wird der Lehrer Peters aus der Dorfschaft Heid mit 33 1/3 Thaler von der lutherischen Gemeinde, mit demselben Betrage von der reformirten Gemeinde, ingleichen von dem Fabrikherrn, demnach mit 100 Talern remunerirt.

In der Schule waren versammelt
31 Knaben
19 Mädchen
50 Kinder darunter 8 über 13 Jahren und 5 überhaupt, welche zuvor in keiner Schule gewesen.

Etwa die 6 Ältesten konnten nothdürftigst aus der ihnen vorliegenden Heiligen Schrift Neuen Testaments lesen. Das Rechnen ging sehr schlecht, und eben so schlecht das Buchstaben schreiben auf der Schiefertafel. Der größte Theil dieser armen Kinder erschien so matt und müde, daß gewiß das Mitleid den Lehrer zurückhält, sie in der fünfzehnten Stunde des Tages zur Aufmerksamkeit anzuregen.
Der Liedervers, den sie zum Schlusse anstimmten tönte wie Weinen und Verlangen endlich frei zu werden.

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